Neues ElWOG: Keine Sonderrechte für die Wasserkraft

2. März 2011 | Presse-Aussendung

Wien, am 2. März 2011 – Am 3. März tritt die Novelle des ElWOG (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz) in Kraft. Die E-Wirtschaft bejubelte bereits im Vorfeld, dass einzelne Passagen des neuen Gesetzes der Wasserkraftnutzung ein übergeordnetes öffentliches Interesse gegenüber den Naturschutzinteressen einräumen. „Da freut sich die Lobby der Energiewirtschaft zu früh“, interpretiert jedoch Umweltjurist Lukas Wachter […]

Wien, am 2. März 2011 – Am 3. März tritt die Novelle des ElWOG (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz) in Kraft. Die E-Wirtschaft bejubelte bereits im Vorfeld, dass einzelne Passagen des neuen Gesetzes der Wasserkraftnutzung ein übergeordnetes öffentliches Interesse gegenüber den Naturschutzinteressen einräumen. „Da freut sich die Lobby der Energiewirtschaft zu früh“, interpretiert jedoch Umweltjurist Lukas Wachter vom Ökobüro, der Koordinationsstelle Österreichischer Umweltorganisationen, die Gesetzesnovelle. „Das neue ElWOG ändert nichts daran, dass Naturschutz und Gewässerschutz weiterhin im Einzelverfahren gegenüber anderen öffentlichen Interessen abgewogen werden müssen.“ Flussexperte Christoph Walder vom WWF Österreich schlussfolgert: „Kraftwerke an Standorten, die wertvolle Natur zerstören, werden auch in Zukunft keine Chance auf Genehmigung haben.“

Sowohl die Energieversorgungssicherheit als auch die Priorität erneuerbarer Energien standen bereits vor dem neuen ElWOG ebenso im öffentlichen Interesse, wie der Natur- und Gewässerschutz. Das zeigen etliche gerichtliche und behördliche Entscheidungen im Falle strittiger Kraftwerksprojekte der letzten Jahre. So wurde etwa den Kraftwerken an der Schwarzen Sulm in der Steiermark und am Märzenbach im Zillertal die Bewilligung von den entscheidenden Behörden aufgrund des höheren öffentlichen Interesses am Naturschutz als an der Nutzung von Wasserkraft verweigert.

Lech, Tirol, © by A. Vorauer / 4nature
Lech, Tirol, © by A. Vorauer / 4nature

„Die viel zitierte Versorgungssicherheit, wie sie im neuen Gesetz unter Paragraph 4 Z 7 ElWOG bestimmt wird, ist deshalb kein Persilschein für einen positiven Bewilligungsbescheid“, erklärt Walder vom WWF. Für den WWF bestätigt das neue ElWOG vielmehr, dass Österreich endlich fachlich fundierte und verbindliche Kriterien für die Standorte von Wasserkraftwerken braucht.

Auch Antragsteller würden eine höhere Planungssicherheit erhalten, wenn ökologisch bedenkliche Flussbereiche bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden können. Der WWF-Ökomasterplan unter http://www.oekomasterplan.at bietet dazu die fachliche Hilfestellung. Er bewertet alle heimischen Flüsse und Bäche mit einem Einzugsbiet von über zehn Quadratkilometern hinsichtlich ihrer Schutzwürdigkeit.

Kraftwerk Greifenstein, © by D. Miletich/4nature
Kraftwerk Greifenstein, © by D. Miletich/4nature

Der WWF unterstützt das Anliegen Österreichs, erneuerbare Energiequellen im Hinblick auf die fortschreitende Verknappung fossiler Energieträger zu forcieren. Dennoch müssen auch in Zukunft die Anliegen von E-Wirtschaft, Naturschutz, Gewässerökologie und Freizeitnutzungen gleichrangig bewertet werden. „Von Sonderrechten für die Wasserkraftnutzung ist das neue ElWOG meilenweit entfernt“, so Walder abschließend

Die gesamte Studie: EIWOG-Novelle 2011 kann hier heruntergeladen werden.


Rückfragehinweis:

Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin
Tel. 01/48817250 , E-Mail:claudia.mohl@wwf.at

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