ÖKOBÜRO, GLOBAL 2000, Greenpeace und WWF empört über Abfallgesetz

21. Juli 2015 | Presse-Aussendung

Presseinformation Wien – Österreichs größte Umweltschutzorganisationen kritisieren den gestern in Begutachtung gegangenen Entwurf des Abfallwirtschaftsgesetzes scharf. Dieser enthält trotz laufendem EU-Vertragsverletzungsverfahren und der im Juli 2014 seitens der Aarhus-Vertragsstaatenkonferenz ergangenen Verurteilung Österreichs keine Parteistellung für Umweltschutzorganisationen. Die in ÖKOBÜRO – der österreichischen Allianz der Umweltbewegung – organisierten Umweltschutzorganisationen GLOBAL 2000, Greenpeace und WWF sind empört, […]

Presseinformation

Wien – Österreichs größte Umweltschutzorganisationen kritisieren den gestern in Begutachtung gegangenen Entwurf des Abfallwirtschaftsgesetzes scharf. Dieser enthält trotz laufendem EU-Vertragsverletzungsverfahren und der im Juli 2014 seitens der Aarhus-Vertragsstaatenkonferenz ergangenen Verurteilung Österreichs keine Parteistellung für Umweltschutzorganisationen. Die in ÖKOBÜRO – der österreichischen Allianz der Umweltbewegung – organisierten Umweltschutzorganisationen GLOBAL 2000, Greenpeace und WWF sind empört, dass die vertraglichen Verpflichtungen Österreichs im aktuellen Gesetzesentwurf ignoriert werden.

„Der vorliegende Gesetzesentwurf wurde ganz offensichtlich vom Druck der Interessensvertretungen von Wirtschaft und Industrie geformt. Hier werden eindeutig Profitinteressen über Umweltschutz und Europarecht gestellt“, kritisieren die Umweltschutzorganisationen. „Offenbar haben manche Wirtschaftsvertreter ein Problem damit, wenn Umweltschutzorganisationen zukünftig über Parteistellung und Beschwerderechte mehr Rechtsschutz in Umweltfragen genießen. Als erstes hätte nun das Abfallwirtschaftsgesetz angepasst werden sollen, die entsprechende Passage wurde unseren Informationen zufolge jedoch wieder aus dem Entwurf des Umweltministeriums gestrichen“, so ÖKOBÜRO-Geschäftsführer Thomas Alge. Dass der Rechtsschutz in Form von Parteistellung für Umweltschutzorganisationen Investoren abschrecken könnte, ist laut Alge ein haltloser Einwand der Interessensvertretungen: „Österreich ist in Europa bei Einführung des Rechtsschutzes nämlich keineswegs Vorreiter, sondern vielmehr Nachzügler, wie auch das Vertragsverletzungsverfahren der EU belegt. Laut Erfahrungen aus anderen Ländern bringen sich Umweltschutzorganisationen zudem nur dort ein, wo wirklich schlimme Auswirkungen zu befürchten sind – das sind etwa zwei Prozent aller möglichen Fälle.“

„Der HCB-Skandal ist ein Paradebeispiel für die Konsequenzen fehlender Parteistellung: Wäre die Genehmigung der Blaukalk-Verwertung im Görtschitztal nicht unter prinzipiellem Ausschluss von Umweltschutzorganisationen verlaufen, hätte man eine derartige Umweltkatastrophe vermeiden können“, so Hanna Simons, Direktorin für Umweltpolitik bei Greenpeace CEE in Österreich. Auch im von GLOBAL 2000 im Jahr 2012 aufgedeckten Fall des über Jahre hinweg verseuchten Grundwassers in Korneuburg hätten bei rechtzeitiger rechtlicher Einbindung der Öffentlichkeit Fehler um Jahre früher erkannt und der Schaden wahrscheinlich deutlich gemindert werden können. Ein weiteres Beispiel: das geplante Wasserkraftwerk an der Schwarzen Sulm in einem Natura 2000-Gebiet. „Wir hatten keine Möglichkeit rechtlich vorzugehen. Nur eine Besetzung der Baustelle konnte schlimmere Naturzerstörungen verhindern, bevor die EU-Kommission ein Verfahren gegen den eindeutig EU-rechtswidrigen Bau einleitete“, so Beate Striebel-Greiter, stellvertretende Geschäftsführerin und Abteilungsleiterin für Naturschutz von WWF Österreich.

Dass sich das österreichische Umweltministerium trotz besseren Wissens und des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens vor der Umsetzung der Aarhus-Konvention drückt, ist für die Umweltschutzorganisationen unverständlich. GLOBAL 2000-Geschäftsführerin Leonore Gewessler: „Die Aarhus-Konvention einfach nicht umzusetzen, ist ein Armutszeugnis für das angebliche Umweltmusterland Österreich. Minister Rupprechter selbst hat letztes Jahr im Umweltausschuss bestätigt, dass Österreich nicht auf eine eventuell irgendwann kommende EU-Richtlinie warten könne und hat die rasche Umsetzung in den Umweltgesetzen wie für Abfall, Wasser oder Luft angekündigt.“ Gemeinsam fordern die Umweltschutzorganisationen eine Anpassung des aktuellen Entwurfs des Abfallwirtschaftsgesetzes: „Österreich ist zur Umsetzung der Aarhus-Konvention verpflichtet. Jede weitere Verzögerung ist absolut inakzeptabel.“


Rückfragehinweis:

Thomas Mördinger
Public Affairs ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung
Tel: +43 (0)699 1954 9054
E-Mail: thomas.moerdinger@oekobuero.at
Lydia Matzka-Saboi
Pressesprecherin GLOBAL 2000 – Friends of the Earth Austria
Tel: +43 (0)699 14 2000 26
E-Mail lydia.matzka@global2000.at
Hanna Simons
Direktorin für Umweltpolitik bei Greenpeace CEE in Österreich
Tel.: +43 (0)650 2444 40 20
E-Mail: hanna.simons@greenpeace.org
Franko Petri
Leiter Presseabteilung WWF Österreich
Tel. +43 (0)676 83488 231
Email: franko.petri@wwf.at

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