Wildtierkameras im Dinarischen Gebirge in Slowenien und Kroatien haben 129 Luchse und 30 Jungtiere festhalten. Eine schöne Erfolgsgeschichte des LIFE Lynx Projektes, das der WWF unterstützt!
Wasserrahmenplan: WWF und ÖKOBÜRO lassen „Lex TIWAG“ vom Verfassungsgerichtshof prüfen
Presseaussendung
Wien/Innsbruck, 19. Oktober 2015 – Vor bald einem Jahr beschloss die Tiroler Landesregierung eine Änderung des Naturschutzgesetzes zugunsten umstrittener TIWAG-Projekte. Kurz zuvor war die Zuerkennung des „Öffentlichen Interesses“ für die Großkraftwerke Kaunertal und Kühtai im Zuge eines Wasserwirtschaftlichen Rahmenplanes erfolgt. Umweltminister Andrä Rupprechter selbst hat mit der Verordnung des Rahmenplans den Weg für Kraftwerksvorhaben bereitet, die der WWF als „größte geplante Naturzerstörung in Tirol seit 25 Jahren“ bezeichnet. Gegen die ministerielle Anerkennungsverordnung haben ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung und der WWF heute Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.
Nach Rechtsmeinung von ÖKOBÜRO und WWF ist der Wasserrahmenplan der TIWAG nicht nur EU-rechtswidrig, sondern steht auch mit dem Österreichischen Wasserrechtsgesetz in Konflikt. Dagegen richtet sich der heute nach Artikel 139 Bundes-Verfassungsgesetz beim Verfassungsgerichtshof eingebrachte Individualantrag der beiden Umweltverbände.
Ein Wasserwirtschaftlicher Rahmenplan dient nämlich vor allem dazu, geeignete Maßnahmen im Gewässerschutz und der Gewässersanierung ins öffentliche Interesse zu setzen. Der TIWAG- Plan hat dagegen nur das Ziel, Großkraftwerksvorhaben im Tiroler Oberland umzusetzen. „Dies ist laut Gesetzestext aber nicht gedeckt. Die TIWAG will als Energieversorger klarerweise Gewinne machen und Projekte umsetzen, und hat nicht in erster Linie den Gewässerschutz im Sinne“, erklärt Thomas Alge, Geschäftsführer von ÖKOBÜRO.
Pikanterweise wurde das Wasserrechtsgesetz im Jahr 2013 sogar extra für die TIWAG geändert, damit der Landesenergieversorger diesen Plan formal überhaupt beim Umweltminister einreichen konnte. „Hier handelt es sich um einen besonders dreisten und extrem unappetitlichen Fall von Anlassgesetzgebung, weil das hohe Gut Wasser durch diese Gesetzesänderung einem einzigen Privatunternehmen das Recht einräumt, die Gewässer, die ja allen TirolerInnen gehören – zu verbauen, aufzustauen und abzuleiten“, hält Christoph Walder vom WWF fest.
Hintergrund der Beschwerde des WWF und der Kritik von 50 weiteren Organisationen und Initiativen gegen die Anerkennungsverordnung des Ministers, sind insbesondere die Eingriffsintensität und der Umfang der Kraftwerksvorhaben. So wird der TIWAG etwa das Vorrecht auf die Gewässer des Ötztales, des Stubaitales und des Inns eingeräumt. Die Folgen der ministeriell verordneten Ausbeutung dieser Gewässer: Degradierung von 120 Flusskilometern zu Restwasserstrecken, Tunnelsysteme quer über die Täler hinweg, und ein aus dem Gleichgewicht gebrachter Wasserhaushalt im gesamten Oberland. Solche Eingriffe haben katastrophale Auswirkungen auf geschützte Vogelarten, intakte Feuchtgebiete und jahrtausendealte Moorlandschaften. „Und dies soll alles unter dem Etikett Gewässerschutz erfolgen?“, schüttelt Walder den Kopf. „Das Gericht muss die Anerkennung des Ministers zurücknehmen und der TIWAG so einen rechtlichen Riegel vorschieben“, so der WWF-Experte.
Ein vom WWF und österreichischen Umweltorganisationen im September 2013 eingereichter Rahmenplan „Gewässerschutzplan Unser Inn“, der tatsächlich auf den Schutz der Gewässer abzielt, wurde hingegen vom Umweltminister bislang nicht anerkannt.
Das Gericht wird nun überprüfen, ob die Anordnung der Kraftwerkserrichtungen gesetzeskonform war – also auf die Wiederherstellung und den Schutz der Gewässer abzielt – oder nicht. WWF und ÖKOBÜRO rechnen sich große Chancen aus, dass die Verordnung einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält und beim Höchstgericht kippt, und den Plänen der Wasserkraftindustrie somit eine Absage erteilt wird. Besondere Bedeutung messen die beiden Umweltorganisationen auch dem „Weser-Urteil“ des EuGH zu. Gemäß dieser neuen Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2015, muss der gesamte TIWAG-Plan nun rechtlich anders bewertet werden, da die Basis für die Anerkennung durch den Umweltminister nicht mehr gegeben ist.
Rückfragehinweis:
Christoph Walder, Leiter des WWF Tirol, Tel. 0676/92 55 430, E-Mail: walder@ecotone.at
Thomas Alge, Geschäftsführer von ÖKOBÜRO, Tel 0699 102 95 159,
E-Mail: thomas.alge@oekobuero.at
Rückfragen
News
Aktuelle Beiträge
Good News: Seeadler nutzen Natura 2000-Gebiete
In Natura 2000-Gebieten verbringen Seeadler besonders viel Zeit! Das zeigt eine neue Studie mit Beteiligung von WWF Österreich und BirdLife Österreich.
Globale Massenbleiche in Korallenriffen: WWF fordert wirksamen Klimaschutz
Wetter- und Ozeanografiebehörde der Vereinigten Staaten bestätigt vierte globale Korallenbleiche – WWF: „Die Regenwälder der Meere stehen in Flammen“ – Nur wirksamer Klimaschutz kann Korallenriffe retten
WWF und BirdLife: Seeadler lieben Natura 2000-Gebiete
Neue Studie: Seeadler jagen und brüten besonders gerne in Europaschutzgebieten – Umweltschutzorganisationen fordern Stärkung des Natura 2000-Netzwerks und Bundesländer-Unterstützung für EU-Renaturierungsgesetz
WWF: Strategische Agenda der EU muss Klima- und Naturschutz zur Priorität machen
Entwürfe für EU-Agenda noch sehr schwach und mit großen Lücken – WWF fordert vollen Kanzler-Einsatz für ambitionierten Klima- und Naturschutz im EU-Dokument
WWF-Erfolg: Ein neuer Seitenarm für die Drau
Wir haben an der kroatischen Drau einen neuen Seitenarm geschaffen! Durch ihn kann der Fluss wieder dynamischer fließen – und geschützte Arten können einen neuen Lebensraum finden.
Großprojekt gegen Wildtierkriminalität startet
Grenzüberschreitendes EU LIFE Projekt soll bis 2028 Wildtierkriminalität in Deutschland und Österreich reduzieren
WWF: Biber ist Schlüsselart in Zeiten von Klima- und Biodiversitätskrise
Welt-Bibertag: heimische Nager helfen bei Renaturierung und erhöhen Artenvielfalt – Umweltschutzorganisation fordert mehr Raum für tierischen Bauingenieur
LH-Konferenz: WWF fordert Bundesländer-Ja zum EU-Renaturierungsgesetz
Umweltschutzorganisation: Ablehnung der Länder beruht auf einem inhaltlich längst überholten Verhandlungsstand – Blockade einer europaweiten Weichenstellung durch Österreich sachlich nicht mehr zu rechtfertigen