WWF kritisiert Ablehnung der Beschwerde wegen illegalem Holzhandel

4. Februar 2016 | Presse-Aussendung

Presseaussendung WWF Wien, 4. Februar 2016 – Der WWF hatte im Oktober 2015 beim österreichischen Bundesamt für Wald (BfW), das dem Ministerium für ein Lebenswertes Österreich von Bundesminister Andrä Rupprechter untersteht, eine Beschwerde gegen den österreichischen Holzkonzern Schweighofer wegen Verdacht auf Verstoß gegen die europäische Holzhandelsverordnung (EUTR) eingelegt. Diese Beschwerde wurde zwei Monate nach Einreichung […]

Presseaussendung WWF

Wien, 4. Februar 2016 – Der WWF hatte im Oktober 2015 beim österreichischen Bundesamt für Wald (BfW), das dem Ministerium für ein Lebenswertes Österreich von Bundesminister Andrä Rupprechter untersteht, eine Beschwerde gegen den österreichischen Holzkonzern Schweighofer wegen Verdacht auf Verstoß gegen die europäische Holzhandelsverordnung (EUTR) eingelegt. Diese Beschwerde wurde zwei Monate nach Einreichung wegen angeblicher Unzuständigkeit abgelehnt. Auslöser für die Beschwerde waren Informationen der rumänischen NGO Agent Green, ein umfassenden Bericht der US-amerikanischen Organisation Environmental Investigation Agency (EIA) sowie eigene Recherchen des WWF. Nach Ansicht des WWF ist die Ablehnung des BfW, die Beschwerde zu bearbeiten, nicht zulässig. Der WWF sieht gemäß der EUTR die Behörden in der Pflicht bei Unzuständigkeit selbständig mit ausländischen Behörden und der Europäischen Kommission Kontakt aufzunehmen und diese Aufgabe nicht an die Zivilgesellschaft abzuschieben. Der WWF wird nun die Beschwerde gegen Holzindustrie Schweighofer bei der zuständigen Behörde in Rumänien einbringen.

Der WWF kritisiert die Untätigkeit in Österreich und die zweifelhaften Diskussionen um Kompetenzzuständigkeiten. Im Gegensatz dazu sind die Behörden in Rumänien intensiv mit dem Thema befasst. Einerseits ist der Ermittlungsprozess der rumänischen Staatsanwaltschaft gegen Holzindustrie Schweighofer noch immer nicht abgeschlossen und andererseits wurden gemäß eines EU-Dokuments mittlerweile 9.000 Kubikmeter Holz aus den Beständen Schweighofers beschlagnahmt. Weiter spricht der EU-Bericht von einer Strafe in Höhe von 45.000 Euro.

Die neue Regierung in Rumänien geht außerdem nun strikter gegen den illegalen Holzhandel vor. Im neuen Staatssicherheitsgesetz, das am 17. Jänner 2016 in Kraft trat, wurde illegaler Holzhandel und die Abholzung von Rumäniens Wäldern als nationales Sicherheitsproblem eingestuft und damit z.B. mit Terrorismus gleichgesetzt. Rumänien startete nach eigenen Angaben inzwischen umfassende und zahlreiche Prüfungen. In Rumäniens Naturwäldern wurden in den letzten 20 Jahren 80 Millionen Kubikmeter Holz im Wert von fünf Milliarden Euro illegal geschlägert.

Nach Abweisung der WWF-Beschwerde wird der WWF nun die EUTR-Beschwerde in Rumänien neu einbringen. Weiters wird die Abweisung der Beschwerde durch die österreichischen Behörden mit der EU-Kommission diskutiert werden. „Wir wissen noch nicht warum, aber trotz erdrückender Indizien fühlt sich von offizieller Seite anscheinend niemand zuständig den Fall zu untersuchen. Es kann aber nicht sein, dass Rumäniens letzte Naturwälder wegen Gesetzeslücken oder angeblich formellen Gründen der Vernichtung preisgegeben und in Form von Pellets in Rauch aufgehen“, so der WWF-Waldexperte Johannes Zahnen.

Als kritisch sieht der WWF an, dass über Jahre potenziell illegal geschlägertes Holz aus Rumänien und anderen Ländern nach Österreich und andere EU-Länder importiert wurde. Als problematisch bewertet der WWF auch, dass Behörden in ganz Europa über Zuständigkeiten, zwischenstaatliche Datenbereitstellungen oder verschiedenen Kontrollsystemen diskutieren statt effektive Maßnahmen zu treffen, diese illegalen Warenströme zu stoppen. Angesichts der internationalen Dimension des illegalen Holzhandels wird in der EUTR an mehreren Stellen (u.a. Artikel 12) eindeutig festgehalten, dass die zuständigen Behörden der einzelnen Länder mit Verwaltungsbehörden von Drittländern und der EU-Kommission zusammenarbeiten sollen. Nach Meinung des WWF wäre das BfW bzw. das Bundesministerium verpflichtet gewesen sowohl die rumänische Behörde als auch die EU-Kommission zu kontaktieren. Dies scheint nicht erfolgt zu sein. Die Behörde hat lediglich ihre juristische Zuständigkeit überprüft.

Die EUTR unterscheidet zwar grundsätzlich verschiedene Rollen und Verantwortungsbereiche von Unternehmen im Holzhandel. Die Richtlinie hat aber eindeutig das Hauptziel den Handel mit illegalem Holz zu stoppen. Trotz der Firmenstruktur von Schweighofer als österreichischem Mutterkonzern, rumänischen Tochterfirmen und zahlreichen Holz-Zulieferern, muss die EUTR bei derartigen Vorwürfen in Kooperation aller beteiligten Behörden zur Anwendung kommen und das Problem untersuchen. Sonst wäre die Richtlinie nicht in der Lage das in ihr festgeschriebene Ziel – den Stopp des illegalen Holzhandels – zu erreichen.

Rückfragehinweis:


Franko Petri, Leiter Medien und Kampagnen WWF, Tel. 01-48817-231; E-Mail: franko.petri@wwf.at,
Johannes Zahnen, Waldexperte WWF Deutschland, Tel. +49-151-18854952, E-Mail: johannes.zahnen@wwf.de.

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