Artenschutz
Artenschutzgesetze sorgen dafür, dass der Heimtiermarkt keine Gefahr für wild lebende Arten darstellt.
Zuständig dafür sind das Lebensministerium sowie die Naturschutzabteilungen der Landesregierungen.
Viele exotische Arten sind international geschützt - durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) und entsprechende EU-Verordnungen.
Je nach Gefährdungsgrad braucht man für den Handel amtliche CITES-Dokumente (dies gilt für Arten in Anhang A der EU-Verordnung) oder es reicht innerhalb der EU ein Herkunftsnachweis - also eine detaillierte Rechnung (dies gilt für Arten in Anhang B der EU-Verordnung).
Welche Papageien, Reptilien und Amphibien in welchen Anhängen stehen finden Sie in den Downloads oder unter "Recherche" auf www.wisia.de Informationen und rechtliche Grundlagen (EU-Verordnungen):
www.cites.at Tierschutz
Tierschutzgesetze sollen sicherstellen, dass die Tiere artgerecht gehalten werden. Für alle Arten gelten genaue Haltungsbestimmungen, für Reptilien, Amphibien und - bis auf wenige Ausnahmen - Vögel besteht zudem eine Meldepflicht bei der Bezirksbehörde innerhalb von 2 Wochen nach dem Erwerb.
Informationen erteilen die Tierschutzombudsleute der einzelnen Bundesländer.
Rechtliche Grundlagen:
Tierschutzgesetz und 2. Tierhaltungsverordnung
www.cites.at Welche Papageien, Reptilien und Amphibien sind geschützt?