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Welche Heilpflanzen sind geschützt?

Kostuswurzel, Hoodia und Arnika

Etwa 350 Pflanzenarten stehen unter dem Schutz des Artenschutz-Übereinkommens CITES und entsprechender EU-Verordnungen. Für den internationalen Handel mit diesen Arten gibt es gesetzliche Auflagen, die sicherstellen, dass deren Nutzung nachhaltig erfolgt und keine Gefahr für die Wildbestände ist.

Unterschiedlich strenger Schutz

Nur eine Heilpflanze – die Indische Kostuswurzel Saussurea costus – ist in der strengsten Schutzkategorie von CITES. Der internationale Handel ist verboten und kann nur in Ausnahmefällen, insbesondere für Pflanzen aus Anbau, gesetzlich erlaubt werden.

Bei zahlreichen anderen – zum Beispiel Adonisröschen, Kanadische Gelbwurz oder Hoodia –  ist die Einfuhr in die EU nur erlaubt, wenn behördlich bescheinigt ist, dass die Nutzung keine Bedrohung der Wildbestände darstellt.

Eine Reihe von Pflanzenarten – Arnika, Fieberklee oder Isländisch Moos – wird so häufig gehandelt, dass die EU den Import überwacht um gegebenenfalls Schutzmaßnahmen zu setzen.

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