WWF und ÖKOBÜRO: Ländervorschlag zur Entmachtung der Gerichte ist inakzeptabel

19. April 2017 | Presse-Aussendung

Wien, 19. April 2017 – ÖKOBÜRO und WWF lehnen den Vorschlag der Bundesländer, die Gerichte in Umweltfragen zu entmachten, vehement ab. Die Länder wollen eine Neuordnung des Umweltrechtes und verlangen bei der Umsetzung von Umweltrecht und bei UVP-Verfahren mehr Macht für die Politik. „Gerichte müssen gewährleisten, dass sich Politiker wie auch jeder Bürger und jede […]
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Wien, 19. April 2017 – ÖKOBÜRO und WWF lehnen den Vorschlag der Bundesländer, die Gerichte in Umweltfragen zu entmachten, vehement ab. Die Länder wollen eine Neuordnung des Umweltrechtes und verlangen bei der Umsetzung von Umweltrecht und bei UVP-Verfahren mehr Macht für die Politik. „Gerichte müssen gewährleisten, dass sich Politiker wie auch jeder Bürger und jede Institution selbstverständlich an die Gesetze zu halten haben“, unterstreicht Jurrien Westerhof, politischer Leiter des WWF. „Als Reaktion auf ein unerwünschtes Urteil Gerichte entmachten zu wollen, ist ein Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit. Das ist absolut inakzeptabel“.

Während die rechtlich-fachliche Diskussion über das Urteil nicht nur gestattet, sondern sogar erwünscht sein muss, ist die konstante Attacke auf die Richter des Bundesverwaltungsgerichts und nun auch auf das Gericht als solches nicht tragbar. Thomas Alge, Geschäftsführer von ÖKOBÜRO: „Zuerst wurden grundlos die Richter als befangen angegriffen und öffentlich verunglimpft. Nun ist das Gericht selbst auf der Abschussliste. Diese unsachliche Diskussion über ein Urteil, das sich nur an die Gesetze hält, ist in einem Rechtsstaat wie Österreich höchst bedenklich!“

Als besonders kritisch sieht der WWF das Argument, dass Politiker und nicht Richter darüber entscheiden sollen, wann Umweltschutz wichtiger sei als die Umsetzung von Bauvorhaben. In einem Rechtsstaat muss eine solche Beurteilung ausschließlich bei der Justiz angesiedelt sein. „Außerdem ist es aus der Sicht von WWF und ÖKOBÜRO schon sehr scheinheilig, dass Klimaschutz nur dann das höhere Gut sein darf, wenn es dem Projektwerber passt, etwa wenn ein Wasserkraftwerk in einem ökologisch sensiblen Bereich gebaut werden soll. Geht es aber etwa um die Flughafenerweiterung, dann zählt Klimaschutz für viele Politiker plötzlich nicht mehr, obwohl die zusätzlichen CO2-Emissionen so groß wären wie die von ganz Vorarlberg. Wenn Bauherren auf den Richterstuhl Platz nehmen wollen, hat die Umwelt das Nachsehen“, so Westerhof und Alge abschließend.

ÖKOBÜRO und WWF rufen daher Bundeskanzler Christian Kern und Umweltminister Andrä Rupprechter dazu auf, diesem Länder-Vorschlag eine klare Absage zu erteilen.

Rückfragehinweis:
Gerhard Auer, WWF-Pressesprecher, Tel. 01/48817-231, E-Mail: gerhard.auer@wwf.at

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