Wildtierkameras in Georgien haben einen ganz besonderen Persischen Leoparden gefilmt: Mit nur drei Beinen legt „Aren“ rund tausend Kilometer durch den Kaukasus zurück. Es ist erst der dritte Nachweis dieser Art in zwei Jahrzehnten.
Der Kaviar darf nicht einfach mit nach Hause!
Wien, 22. Februar 2008 – Am 25. Februar tritt eine neue Verordnung der Europäischen Union zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) in Kraft. „Wir freuen uns, dass die Beschlüsse der CITES-Konferenz vom Juni 2007 jetzt EU-weit umgesetzt werden!“ begrüßt WWF-Artenschutzexpertin Jutta Jahrl die Neuerung als wichtige Weichenstellung für den Artenschutz. Als weltgrößter Importeur von Wildtieren und -pflanzen nimmt die EU eine Schlüsselrolle für das Überleben bedrohter Arten ein. Die neue Regelung soll sowohl Verbesserungen im Kampf gegen den Artenschmuggel, als auch für die legale und nachhaltige Nutzung artengeschützter Tiere und Pflanzen bringen. Auch in Österreich stellt der illegale Artenhandel nach wie vor ein großes Problem dar.
Jährlich werden tausende geschützte Arten nach Österreich eingeführt. Die Importe erfolgen zwar großteils legal, manchmal jedoch auch – ob bewusst oder unbewusst – illegal. So kann jeder Geschäftsreisende oder Tourist ungewollt zum Schmuggler werden, wenn er etwa eine Dose Kaviar zu viel mit nach Hause nimmt. Wer mehr als 125 Gramm der begehrten Stör-Eier in die EU importiert überschreitet die für den Eigenbedarf festgelegte Freigrenze und macht sich somit strafbar. Bisher lag die erlaubte Menge bei 250 Gramm. Außerdem ist weiterhin nur Kaviar in Behältnissen mit CITES-Etikett legal. Die dramatischen Rückgänge wild lebender Störe haben diese Maßnahmen nötig gemacht. „Das Kaspische Meer, woher der Großteil des Kaviars am Weltmarkt stammt, wurde in den letzten Jahren praktisch leer gefischt“, betont Jahrl.
Während die Einfuhr artengeschützer Tiere und Pflanzen ohne behördliche Dokumente generell verboten ist, sind einige wenige Produkte ausnahmsweise als Reiseandenken erlaubt: Bis zu drei so genannte "Regenstöcke" aus Kaktus-Holz, bis zu vier Erzeugnisse aus Krokodilleder sowie bis zu drei Gehäuse von Fechterschnecken durften schon bislang pro Person mitgebracht werden. Diese Liste wird ab sofort um maximal drei Riesenmuscheln und vier getrocknete Seepferdchen – beliebte Mitbringsel aus dem Urlaub – ergänzt.
Erleichterungen bringt die neue EU-Verordnung weiters für den legalen Handel mit geschützten Arten.
„Artenschutz und Handel mit Tieren und Pflanzen muss kein Widerspruch sein“, unterstreicht Max Abensperg-Traun, CITES-Beauftragter des Lebensministeriums. Die nachhaltige Nutzung von wildlebenden Arten – etwa in Form von Heilpflanzen -, oder die legale Nachzucht von gefährdeten Reptilien oder Vögeln kann sogar ein wertvoller Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt sein.
Die neue Verordnung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Denn dass der illegale Artenhandel auch in Österreich nach wie vor ein Problem ist, belegen die Aufgriffe des Zolls:
2007 wurden neben Schildkröten, Kakteen, Korallen und Elfenbein auch über elf Kilogramm Kaviar – allein dieser mit einem Marktwert von rund 50.000 Euro – beschlagnahmt.
Weitere Informationen und Fotos:
Claudia Mohl, WWF Pressesprecherin, Tel. 01/488 17 250 bzw. 0676/83 488 203 Max Abensperg-Traun, CITES Beauftragter des Lebensministeriums, Tel. 01/51522-1404
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