Naturschutznovelle: Umweltverbände fordern „Der Natur ihr Recht!“

26. Februar 2016 | Presse-Aussendung

Presseaussendung Innsbruck, am 26. Februar 2016 – Am kommenden Montag startet der vom Tiroler Landtag beschlossene Prozess zur Novellierung des Tiroler Naturschutzgesetzes. Dabei soll diskutiert werden, ob das Gesetz noch zeitgemäß ist oder da und dort Änderungsbedarf besteht. Bereits 2013 hatte der Tiroler Landtag die Landesregierung aufgefordert, unter breiter Öffentlichkeitsbeteiligung eine Novelle des Gesetzes zu […]

Presseaussendung

Innsbruck, am 26. Februar 2016 – Am kommenden Montag startet der vom Tiroler Landtag beschlossene Prozess zur Novellierung des Tiroler Naturschutzgesetzes. Dabei soll diskutiert werden, ob das Gesetz noch zeitgemäß ist oder da und dort Änderungsbedarf besteht. Bereits 2013 hatte der Tiroler Landtag die Landesregierung aufgefordert, unter breiter Öffentlichkeitsbeteiligung eine Novelle des Gesetzes zu prüfen. 2014 wurden in der rechtlich bedenklichen „Kleinen Novelle“ die Herzstücke aus dem Naturschutzgesetz herausgeschält. Nun soll die Prüfung unter Beteiligung der Tiroler Naturschutzverbände im Rahmen der so genannten „Großen Novelle“ abgeschlossen werden.

In einem engen Schulterschluss melden sich WWF, Alpenverein, Naturfreunde, Naturschutzbund, BirdLife Österreich, der Landschaftsschutzverein Osttirol und die Initiative für ein Lebenswertes Kaunertal zu Wort und legen den aus ihrer Sicht notwendigen Rahmen für ein neues Naturschutzgesetz vor. „Die Tiroler Natur steht unter enormem Druck; für viele Tier- und Pflanzenarten wird der Lebensraum immer enger. Eine Novellierung des Gesetzes muss daher dafür sorgen, dass sich die Situation für die Natur wieder verbessert“, so der Tenor des heute vorgelegten Positionspapiers „Der Natur ihr Recht“. In elf Punkten werden darin die wesentlichen Eckpunkte für ein wirkungsvolles Tiroler Naturschutzgesetz aufgelistet. Die zentralen Forderungen sind, dass Tirol seine internationalen und europäischen Verpflichtungen engagierter umsetzt, die rechtlich bedenklichen Novellierungsschritte vom Dezember 2014 saniert und die Einbindung der Öffentlichkeit in den Naturschutzalltag stärkt.

Aus Sicht der Umweltverbände bietet die Novellierung des Tiroler Naturschutzgesetzes jetzt die Chance, eine Trendwende hin zu besseren Lebensbedingungen für gefährdete Arten und Lebensräume einzuleiten. Liliana Dagostin vom Österreichischen Alpenverein sagt: „Das Leitmotiv der Landesregierung muss sein, Verbesserungen für die Lebewelt Tirols zu schaffen, im Bewusstsein, dass Natur und Landschaft unser allerhöchstes Gut sind.“ Das wäre durchaus möglich, wenn das Naturschutzgesetz Gutes aus dem alten Gesetz behält und durch notwendige Inhalte ergänzt.

Keinesfalls dürfe es zu weiteren Aufweichungen des Schutzstatus für die Tiroler Natur kommen, stellt auch Christoph Walder vom WWF klar. „Im Gegenteil, der WWF erwartet sich als Voraussetzung für diese Novelle, dass die rechtlich bedenklichen Novellierungsschritte vom Dezember 2014 saniert werden“. Damals hatte sich sogar das Umweltministerium in Wien kritisch zu Wort gemeldet, weil etwa der Schutz von Ruhegebieten aufgeweicht und unzulässige Veränderungen in der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben im Arten- und Vogelschutz beschlossen wurden. „Das hat Österreich schließlich eine EU-Beschwerde eingebracht. Nun besteht die Möglichkeit, die Rechtskonformität wieder herzustellen“, so Walder.

Im neuen Gesetz sollen europäische und internationale Richtlinien und Konventionen – allen voran die Alpenkonvention, die Naturschutzrichtlinien der EU (Vogelschutz-, FFH- und Wasserrahmenrichtlinie) und die Aarhuskonvention – endlich korrekt umgesetzt werden. Letztere gewährt Umweltverbänden sowohl Parteistellung in Naturschutzverfahren als auch Zugang zu Gerichten. „Die Öffentlichkeit braucht ein Mitspracherecht, Konflikte werden durch Ausgrenzung nicht unterdrückt, sondern nur verschärft“, so Katharina Bergmüller von BirdLife Österreich.

Für Carola Wartusch, Geschäftsführerin der Tiroler Naturfreunde, liegt eine wesentliche Chance auch in der aktiven Förderung des sogenannten nicht-amtlichen Naturschutzes. „Naturschutz geht alle an. Das neue Gesetz soll Anreize für die Förderung und den Ausbau der vielen großartigen Initiativen von Vereinen, Gemeinden, Unternehmen und Engagierten bieten. Nur wenn es gelingt, die Menschen für den Naturschutz zu begeistern, wird die Natur langfristig eine Überlebenschance haben.“

Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 01/488 17-250, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at

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