Landesverwaltungsgericht gibt WWF recht: Landesenergiekonzern muss Untersuchungen zu klimabedingten Naturgefahren, Flutwellenberechnungen, Alarmpläne und Gefahrenszenarien zum Gepatsch-Speicher herausgeben
Rechtsstudie beweist: TIWAG-Projekt Kühtai ist gesetzeswidrig
Innsbruck, am 27. Januar 2013 – Am Mittwoch dieser Woche endet die Einspruchsfrist zum Ausbauprojekt „Pumpspeicherkraftwerk Kühtai“ der TIWAG. Der WWF hat die Einreichunterlagen zur UVP geprüft und kommt in seiner Stellungnahme zum Schluss, dass das Projekt gegen das Tiroler Naturschutzgesetz verstößt. WWF-Naturschutzleiterin Beate Striebel erklärt: „In Ruhegebieten wie den Stubaier Alpen, wo die Wasserfassungen liegen, ist eine ‚erhebliche Lärmentwicklung‘ ganz klar verboten. Genau dort würden aber hunderte Sprengungen, Hubschrauberflüge und Transporte mit Schwerfahrzeugen stattfinden, die eine jahrelange Lärmbelastung mit sich bringen.“
Seit fast einem Jahrzehnt arbeitet die TIWAG bereits am Kühtai-Projekt. Seit mehreren Jahren wird auch versucht, den entsprechenden Passus im Tiroler Naturschutzgesetz zu ändern. Das ist aber bislang nicht gelungen. „Der zuständigen Naturschutzlandesrätin Ingrid Felipe und Landeshauptmann Platter wird daher nichts anders übrigbleiben, als das TIWAG-Projekt sofort abzuweisen und das Verfahren einzustellen“, stellt Thomas Alge, Geschäftsführer des ÖKOBÜRO, fest. Für den WWF ist somit auch der von der TIWAG 2012 beim Umweltministerium eingereichte Wasserwirtschaftliche Rahmenplan auf Eis zu legen.
Der WWF hat grundsätzlich nichts gegen die Idee einer Weiterentwicklung der Kraftwerksgruppe im Kühtai einzuwenden. Allerdings enthalten die entsprechenden Pläne derzeit noch zahlreiche Defizite. Am deutlichsten ist die Unvereinbarkeit mit dem Tiroler Naturschutzgesetz, wie Thomas Alge, der die Rechtslage im Auftrag des WWF untersucht hat, erläutert: „Für die Errichtung der Wasserfassungen an Fischbach, Schranbach, Winnebach und Daunkogelfernerbach müssten jahrelang Hubschrauber über dem Ruhegebiet fliegen, in dem bis zum Jahr 1990 sogar die ‚Verwendung von Lautsprecher-anlagen‘ untersagt war. Ausnahmen sieht das Gesetz nur für den fallweisen Einsatz von Hubschrauberflügen zur Versorgung von entlegenen Almhütten oder für die Instandhaltung von bestehenden Anlagen vor – keinesfalls aber für die Neuerrichtung von Bauwerken und Anlagen.
Dass man im Land Tirol dieses rechtliche Problem erkannt hat, unterstreicht allerdings die Tatsache, dass sich in einem Entwurf für die Novelle des Tiroler Naturschutzgesetzes 2012 eine Bestimmung findet, die Baulärm zukünftig ermöglichen soll.
Ein weiterer Kritikpunkt des WWF betrifft die geplanten Ausgleichsmaßnahmen, die teilweise fachlich ungeeignet sind. Darunter befindet sich auch jene – von der TIWAG ohne die Zustimmung des WWF verwendete – Revitalisierung des Inn bei Langkampfen. „Wir haben diese Flussaufweitung gemeinsam mit dem Land Tirol im Rahmen der gemeinsamen Initiative ‚der.inn – lebendig und sicher‘ geplant. Dieses Projekt liegt hundert Kilometer weit entfernt und ist daher niemals ein Ausgleich für Beeinträchtigungen im Projektgebiet“, so Striebel.
Der WWF kommt zum Schluss, dass das Vorhaben SKW Kühtai so umgeplant werden muss, dass die dafür notwendigen Wasserentnahmen dem Tiroler Naturschutzgesetz und der Alpenkonvention entsprechen. Außerdem müssten die bereits bestehenden Anlagen im Kühtai saniert und für zahlreiche total abgeleitete Gewässer wieder ein angemessenes Restwasser dotiert werden.
Grafik zu Entnahmen im Ruhegebiet, Foto des intakten Winnebachs, sowie Rechtsstudie zum Download: www.wwf.at/presse
Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 01/48817-250, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at
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