Wasserrahmenplan: WWF und ÖKOBÜRO lassen „Lex TIWAG“ vom Verfassungsgerichtshof prüfen

19. Oktober 2015 | Presse-Aussendung

Presseaussendung Wien/Innsbruck, 19. Oktober 2015 – Vor bald einem Jahr beschloss die Tiroler Landesregierung eine Änderung des Naturschutzgesetzes zugunsten umstrittener TIWAG-Projekte. Kurz zuvor war die Zuerkennung des „Öffentlichen Interesses“ für die Großkraftwerke Kaunertal und Kühtai im Zuge eines Wasserwirtschaftlichen Rahmenplanes erfolgt. Umweltminister Andrä Rupprechter selbst hat mit der Verordnung des Rahmenplans den Weg für  Kraftwerksvorhaben […]

Presseaussendung

Wien/Innsbruck, 19. Oktober 2015 – Vor bald einem Jahr beschloss die Tiroler Landesregierung eine Änderung des Naturschutzgesetzes zugunsten umstrittener TIWAG-Projekte. Kurz zuvor war die Zuerkennung des „Öffentlichen Interesses“ für die Großkraftwerke Kaunertal und Kühtai im Zuge eines Wasserwirtschaftlichen Rahmenplanes erfolgt. Umweltminister Andrä Rupprechter selbst hat mit der Verordnung des Rahmenplans den Weg für  Kraftwerksvorhaben bereitet, die der WWF als „größte geplante Naturzerstörung in Tirol seit 25 Jahren“ bezeichnet. Gegen die ministerielle Anerkennungsverordnung haben ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung und der WWF heute Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.

Nach Rechtsmeinung von ÖKOBÜRO und WWF ist der Wasserrahmenplan der TIWAG nicht nur EU-rechtswidrig, sondern steht auch mit dem Österreichischen Wasserrechtsgesetz in Konflikt. Dagegen richtet sich der heute nach Artikel 139 Bundes-Verfassungsgesetz beim Verfassungsgerichtshof eingebrachte Individualantrag der beiden Umweltverbände.

Ein Wasserwirtschaftlicher Rahmenplan dient nämlich vor allem dazu, geeignete Maßnahmen im Gewässerschutz und der Gewässersanierung ins öffentliche Interesse zu setzen. Der TIWAG- Plan hat dagegen nur das Ziel, Großkraftwerksvorhaben im Tiroler Oberland umzusetzen. „Dies ist laut Gesetzestext aber nicht gedeckt. Die TIWAG will als Energieversorger klarerweise Gewinne machen und Projekte umsetzen, und hat nicht in erster Linie den Gewässerschutz im Sinne“, erklärt Thomas Alge, Geschäftsführer von ÖKOBÜRO.

Pikanterweise wurde das Wasserrechtsgesetz im Jahr 2013 sogar extra für die TIWAG geändert, damit der Landesenergieversorger diesen Plan formal überhaupt beim Umweltminister einreichen konnte. „Hier handelt es sich um einen besonders dreisten und extrem unappetitlichen Fall von Anlassgesetzgebung, weil das hohe Gut Wasser durch diese Gesetzesänderung einem einzigen Privatunternehmen das Recht einräumt, die Gewässer, die ja allen TirolerInnen gehören – zu verbauen, aufzustauen und abzuleiten“, hält Christoph Walder vom WWF fest.

Hintergrund der Beschwerde des WWF und der Kritik von 50 weiteren Organisationen und Initiativen gegen die Anerkennungsverordnung des Ministers, sind insbesondere die Eingriffsintensität und der Umfang der Kraftwerksvorhaben. So wird der TIWAG etwa das Vorrecht auf die Gewässer des Ötztales, des Stubaitales und des Inns eingeräumt. Die Folgen der ministeriell verordneten Ausbeutung dieser Gewässer: Degradierung von 120 Flusskilometern zu Restwasserstrecken, Tunnelsysteme quer über die Täler hinweg, und ein aus dem Gleichgewicht gebrachter Wasserhaushalt im gesamten Oberland. Solche Eingriffe haben katastrophale Auswirkungen auf geschützte Vogelarten, intakte Feuchtgebiete und jahrtausendealte Moorlandschaften. „Und dies soll alles unter dem Etikett Gewässerschutz erfolgen?“, schüttelt Walder den Kopf. „Das Gericht muss die Anerkennung des Ministers zurücknehmen und der TIWAG so einen rechtlichen Riegel vorschieben“, so der WWF-Experte.

Ein vom WWF und österreichischen Umweltorganisationen im September 2013 eingereichter Rahmenplan „Gewässerschutzplan Unser Inn“, der tatsächlich auf den Schutz der Gewässer abzielt, wurde hingegen vom Umweltminister bislang nicht anerkannt.
Das Gericht wird nun überprüfen, ob die Anordnung der Kraftwerkserrichtungen gesetzeskonform war – also auf die Wiederherstellung und den Schutz der Gewässer abzielt – oder nicht. WWF und ÖKOBÜRO rechnen sich große Chancen aus, dass die Verordnung einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält und beim Höchstgericht kippt, und den Plänen der Wasserkraftindustrie somit eine Absage erteilt wird. Besondere Bedeutung messen die beiden Umweltorganisationen auch dem „Weser-Urteil“ des EuGH zu. Gemäß dieser neuen Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2015, muss der gesamte TIWAG-Plan nun rechtlich anders bewertet werden, da die Basis für die Anerkennung durch den Umweltminister nicht mehr gegeben ist.

Rückfragehinweis:


Christoph Walder, Leiter des WWF Tirol, Tel. 0676/92 55 430, E-Mail: walder@ecotone.at
Thomas Alge, Geschäftsführer von ÖKOBÜRO, Tel 0699 102 95 159,
E-Mail: thomas.alge@oekobuero.at

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