Tiere wie die grüne Meeresschildkröte, die Schneeeule und der Große Hammerhai werden zukünftig besser geschützt. Die Entscheidung fiel auf der UN-Konferenz zum Schutz wandernder Tierarten.
WWF: Abschuss von Braunbären ist kein Kavaliersdelikt
Wien, Klagenfurt, am 1. Dezember 2011 – Heute fand am Landesgericht Klagenfurt eine weitere Verhandlung im Prozess gegen jenen Kärntner Jäger statt, der im Juni 2009 den Braunbären „Roznik“ illegal erschossen haben soll. Wegen Nichterscheinen eines Zeugen wurde das Verfahren zum mittlerweile zweiten Mal vertagt. „Wir gehen davon aus, dass es nach Anhörung aller Zeugen ein angemessenes Urteil geben wird. Der Abschuss eines streng geschützten Bären ist definitiv kein Kavaliersdelikt!“, erklärt Christian Pichler vom WWF. Bei einem derartig sensiblen Bärenvorkommen wie in Kärnten, zählt jedes einzelne Individuum, so der WWF.
In Kärnten werden derzeit fünf bis acht männliche Bären vermutet, die alle aus Slowenien zugewandert sind und auch immer wieder dorthin abwandern. „Es gibt keine Hinweise, dass weibliche Tiere unter den Kärntner Bären sind, also kann es auch keine Reproduktion geben“, bedauert Pichler vom WWF. Obwohl im August 2011 ein Wanderer im Bezirk Villach eine Bärin mit Jungtieren gesehen haben will, gibt es seither keinen Hinweis, der diese Sichtung bestätigt. „Umso wichtiger ist es, dass wir im Bärenschutz endlich solide Daten durch ein genetisches Monitoring bekommen“, so Pichler. „Erst dadurch wird Klarheit über das Bärenvorkommen geschaffen und wir wüssten, ob sich die Art in Österreich aus eigener Kraft erhalten kann oder ohne Bestandesstützung ausstirbt.“
Kärnten ist das Schlüsselgebiet für die natürliche Wiederbesiedlung der Alpen durch den Braunbären. Im gesamten Alpenraum werden derzeit etwa 45 Braunbären vermutet.
Bis zum endgültigen Schuldspruch des Täters bleibt im Braunbärenschutz dennoch etliches zu tun, regt Pichler an. Er appelliert an die beiden zuständigen Kärntner Politiker LH-Stv. und Naturschutzreferent Uwe Scheuch und Agrar-Landesrat Josef Martinz, ein genetisches Monitoringprojekt einzuführen.
Diese Methode ist international längst Standard und liefert wissenschaftlich haltbare Daten über Wildtierbestände. Beim Genmonitoring werden Proben von Haar- oder Kotspuren eines Bären genommen, die nach DNA-Analyse punktgenau einem bestimmten Individuum zugeordnet werden können.
Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 01/488 17-250, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at
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