Neue Verordnung soll Tötung von bis zu 32 Tieren jährlich ermöglichen – Naturschutzorganisation fordert Vorrang für Prävention und unabhängige Einzelfallprüfung
WWF: Neues UVP-Gesetz untergräbt Schutz der Flüsse
Wien, am 27. Juni 2012 – Am 28. Juni behandelt der parlamentarische Umweltausschuss die Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G). Im Vergleich zum ursprünglichen Ministerialentwurf wird eine Erhöhung der Schwellenwerte vorgeschlagen, ab denen bestimmte Wasserkraftwerke UVP-pflichtig werden. „Ein Skandal angesichts der ökologisch kritischen Situation unserer Flüsse“, so Christoph Walder vom WWF. Außerdem sollen auch weiterhin Wasserkraftwerke in Schutzgebieten aller Kategorien, darunter Landschafts- und Naturschutzgebiete sowie Natura 2000-Gebiete, keinen erschwerten Kriterien unterliegen. Im Bereich der Windkraftnutzung sind derartige Bestimmungen beispielsweise seit Jahren Standard. Der WWF und das ÖKOBÜRO fordern die Mitglieder des Umweltausschusses auf, diese Verschlechterungen im novellierten Gesetzestext zu berücksichtigen.
Gemeinsam haben Österreichs Umweltorganisationen am 22. Juni eine Stellungnahme an die Umweltausschuss-Mitglieder eingebracht. Darin fordern sie generell eine Senkung des Schwellenwertes von derzeit 15 auf 10 Megawatt (MW) Engpassleistung eines Kraftwerkes. Das würde sicher stellen, dass Wasserkraftprojekte an den Hauptflüssen Österreichs eine UVP durchlaufen müssen. „Eine UVP muss nur dann durchgeführt werden, wenn die Schwellenwerte im Anhang des UVP-G überschritten werden“, erklärt Lukas Wachter vom ÖKÖBÜRO. „Da diese in Österreich generell für verschiedenste Projektskategorien sehr hoch festgelegt wurden, sind wir mit etwa 20 bis 30 Verfahren jährlich im EU-Vergleich Schlusslicht“, so der Umweltjurist.
Auch die nun vorgeschlagene Neuregelung, wonach Wasserkraftwerke mit mindestens 10 MW nicht UVP-pflichtig sind, wenn der Rückstau weniger als die 20fache Gewässerbreite ausmacht, ist für den Flussschutz kontraproduktiv. „Diese Berechnungsgrundlage funktioniert bei alpinen Gewässern einfach nicht. Sowohl das hohe Gefälle als auch die geringe Gewässerbreite der Bäche würden zu falschen Ergebnissen führen“, erklärt Walder.
Geht das Gesetz in der vorliegenden Form durch, wären Kraftwerke an Flussheiligtümern wie der Steiermärkischen Schwarzen Sulm oder das Projekt Meng in Vorarlberg von einer UVP-Pflicht ausgenommen – „eine Attacke auf die Natur und die Artenvielfalt dieser letzten natürlichen Flusslandschafen, die noch nicht energiewirtschaftlich genutzt sind“, so Walder vom WWF. Wachter vom ÖKOBÜRO unterstreicht: „Die UVP-G-Novelle ist deshalb nicht nur mit entscheidend für die Zukunft unserer Flüsse, sondern auch für die erfolgreiche Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.“
Weiters kritisieren die NGOs novellierten Gesetzestext das Fehlen von Schwellenwerten für schutzwürdige Gebiete. „Der Gesetzgeber muss ein generelles Verbot für Kraftwerke oder andere Infrastrukturvorhaben, die Schutzziele konterkarieren, ermöglichen“, fordert Walder. „Wozu schafft man Schutzgebiete, wenn die Natur dort keinen deutlichen Vorsprung vor allen Nutzungsformen hat?“ Bei der UVP-Pflicht für Kraftwerksketten ist für die Naturschützer wesentlich, dass die kumulierenden Wirkungen mehrerer Kraftwerke berücksichtigt ins UVP-Gesetz mit aufgenommen werden.
Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 01/488 17-250, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at
Lukas Wachter, Umweltjurist im ÖKOBÜRO, Tel. 01/524 9377-13, E-Mail: lukas.wachter@oekobueo.at
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