Umweltschutzorganisation: Ablehnung der Länder beruht auf einem inhaltlich längst überholten Verhandlungsstand – Blockade einer europaweiten Weichenstellung durch Österreich sachlich nicht mehr zu rechtfertigen
WWF und BirdLife: Österreich muss sich für starkes EU-Naturschutzpaket einsetzen
Anlässlich der heutigen Tagung der EU-Umweltminister*innen in Brüssel fordern die Naturschutzorganisationen WWF und BirdLife eine ambitionierte Positionierung Österreichs zur geplanten Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law). Die Europäische Union will damit mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresgebiete der EU bis 2030 renaturieren. „Die Wiederherstellung von Flüssen, Wäldern, Mooren und anderen Ökosystemen bindet Kohlenstoff und hilft uns zum Beispiel bei der Anpassung an die Klimakrise, beim Hochwasserschutz oder mittels Bestäubung bei der Ernährungssicherheit. Das geplante Gesetz kann deshalb ein Meilenstein für Natur, Klima, Wirtschaft und die Menschen in Europa werden. Wir müssen diese Chance ergreifen, bevor die Klima- und Biodiversitätskrise außer Kontrolle gerät„, fordern WWF-Experte Joschka Brangs und Gábor Wichmann, Geschäftsführer von BirdLife Österreich. Der Erfolg des geplanten Gesetzes steht und fällt mit der Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Hier sehen die beiden Organisationen deutlichen Nachholbedarf: „Die gesamte Bundesregierung und die Bundesländer müssen endlich die bisherigen Versäumnisse angehen und den Erhalt der Natur als wesentliche Grundlage für unser Wirtschaften und Leben erkennen. Eklatante Mängel im österreichischen Naturschutz wurden vor kurzem erneut auch bei der Umsetzung des europäischen Schutzgebiets-Netzwerks Natura 2000 durch die Europäische Kommission festgestellt“, sagt Joschka Brangs vom WWF.
Wichtige Sanierungsziele bis 2030
WWF und BirdLife begrüßen das im Entwurf enthaltene übergreifende Ziel, mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresfläche wiederherzustellen und die Verpflichtung, die renaturierten Lebensräume zu erhalten. Genauso wichtig sind verbindliche Ziele zur Wiederherstellung von ehemals naturverträglich genutzten Kulturlandschaften. Diese verpflichten die Mitgliedstaaten, für die Erholung gefährdeter Arten und ihrer Lebensräume zu sorgen, die derzeit stark übernutzt werden. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten nationale Aktionspläne aufstellen, die festlegen, was wo saniert und wie finanziert werden soll. Ebenfalls wichtig für die Verbindlichkeit ist die vorgesehene Überprüfung durch die EU-Kommission.
Ziele bei Flüssen und Mooren verbessern
Die geplante Sanierung von Flüssen ist grundsätzlich positiv, jedoch sollte das künftige Gesetz auch messbare und zeitgebundene Ziele enthalten, um Verbauungen zu beseitigen. Demnach sollten die Mitgliedstaaten zum Beispiel verpflichtet werden, 15 Prozent der verbauten europäischen Flussstrecken bis 2030 wieder in frei fließende Flüsse umzuwandeln und angrenzende Feuchtgebiete wiederherzustellen. Zusätzlich muss die Politik die Zielvorgaben für die Wiedervernässung von Mooren und anderen Feuchtgebieten verschärfen. Intakte Moore und Feuchtwiesen binden Kohlenstoff und schützen dadurch das Klima. Außerdem helfen sie uns bei der Anpassung an die Klimakrise und erhöhen die Artenvielfalt.
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