Im Dreiländereck Italien-Slowenien-Österreich beobachten wir einen Anstieg der Luchspopulation. Eine schöne Bestätigung für den grenzüberschreitenden Artenschutz!
WWF warnt vor rechtswidriger Wolfsverordnung in Vorarlberg
Der Entwurf der neuen Wolfsverordnung in Vorarlberg verstößt gegen europäisches Artenschutzrecht und könnte rechtswidrige Abschüsse ermöglichen. Das kritisiert die Naturschutzorganisation WWF in einer aktuellen Stellungnahme anlässlich der heute, Montag, endenden Begutachtungsphase. Insbesondere bemängelt der WWF, dass laut Entwurf Wölfe auch ohne eindeutige individuelle Identifizierung getötet werden könnten. „Das ermöglicht pauschale Abschüsse durch die Hintertür. In der geplanten Form widerspricht die Verordnung den europäischen Rechtsvorgaben und dem Vorarlberger Jagdgesetz, das Einzelfallprüfungen vorsieht“, sagt WWF-Experte Christian Pichler.
Der WWF fordert daher eine Überarbeitung der Verordnung sowie ein modernes Wolfsmanagement, das auf fachgerechten Herdenschutzmaßnahmen aufbaut. „Nutztiere sollten generell besser geschützt werden. Das würde auch Krankheiten und Abstürze reduzieren“, sagt Pichler. Der WWF-Experte verweist zudem auf die ökologische Schlüsselrolle der Wölfe. „Als großer Beutegreifer hilft der Wolf, übermäßig hohe Wildbestände zu regulieren und die Artenvielfalt und die Waldverjüngung zu fördern“, sagt Pichler.
Geplante Verordnung in mehreren Punkten rechtswidrig
Der Wolf befindet sich in Österreich weiterhin nicht in einem günstigen Erhaltungszustand. Entnahmen sind laut EU-Recht daher nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig und müssen nachweislich mit der Erhaltung der Art vereinbar sein. „Diese Voraussetzungen werden durch die geplante Wolfsverordnung nicht erfüllt“, sagt Christian Pichler vom WWF. Zudem verstoße der Entwurf gegen die völkerrechtlich bindende Aarhus-Konvention, weil die darin verankerten Beteiligungsrechte und Kontrollbefugnisse der Öffentlichkeit fehlen.
Die aktuelle Stellungnahme ist auf der WWF-Website abrufbar.
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