Naturschutzorganisation warnt vor „Freibrief für Flussverbauung“ durch EABG – Geplantes Aufweichen des Gewässerschutzes geht weit über EU-Vorgaben hinaus – WWF fordert deutliche Verbesserungen
WWF: ‚Wolfsfreie Zonen‘ sind praktisch und rechtlich unmöglich
Wien, 17.10.2019 – Die Naturschutzorganisation WWF Österreich stellt klar, dass „wolfsfreie Zonen“ laut bisherigen Aussagen des EU-Umweltkommissars und des Umweltministeriums eindeutig dem EU-Naturschutzrecht widersprechen. Auch fachlich ist dieser Vorschlag problematisch, widersinnig und absurd, weil sich Wildtiere nicht an willkürliche Zonierungen halten können. Noch dazu ist der Wolf eine weit wandernde Tierart, die mehr als 70 Kilometer pro Tag zurücklegen kann. „Wie soll das in der Praxis funktionieren, ohne dass der länderübergreifende Artenschutz mit Füßen getreten wird? Es ist offensichtlich, dass mit ‚wolfsfreien Zonen‘ oder ‚Freihaltezonen‘ nur eine weitere künstliche Rechtfertigung für Abschüsse konstruiert werden soll“, analysiert WWF-Biologe und Wolfsexperte Christian Pichler.
Zuletzt hat auch eine umfangreiche Studie der Universität für Bodenkultur (BOKU) im Auftrag der Bundesländer klar festgehalten, dass Konflikten im Zuge der natürlichen Wolfs-Rückkehr in den Alpenraum mit Herdenschutzmaßnahmen begegnet werden muss. "Zur Vermeidung der Konflikte mit Nutztierhaltern kann aufgrund des aktuellen Schutzstatus der Wölfe nur die Forcierung der Herdenschutzmaßnahmen beitragen", schreiben die Fachleute wörtlich. "Der gezielte Einsatz eines fachgerechten und angemessen geförderten Herdenschutzes muss im Wolfsmanagement absolute Priorität haben", fordert daher WWF-Experte Christian Pichler. Auch der Europäische Gerichtshof hat in einem aktuellen Urteil bekräftigt, dass der präventive Abschuss von Wölfen ohne konkreten Anlass nicht möglich ist. Der Wolf ist und bleibt eine streng geschützte Art.
Völlig falsch ist es überdies, allein den Wolf für den Rückgang der Almwirtschaft in Österreich verantwortlich zu machen. Die primären Ursachen liegen vielmehr in betriebs- und förderstrukturellen Rahmenbedingungen, gefolgt vom zu großen Almauftriebsaufwand und der Möglichkeit, Flächen im Tal zu pachten, wie Studien zeigen. Nutztiere machen bis zu ein Prozent der Wolfsnahrung aus, wenn beispielsweise Schafe ungeschützt auf der Weide stehen. „Wölfe können nur dann zwischen ‚erlaubter‘ und ‚verbotener‘ Beute unterscheiden, wenn ihnen mittels Herdenschutz beigebracht wird, dass sie Nutztiere nur mit hohem Aufwand erbeuten können. Ihre natürliche Nahrung setzt sich zu 99 Prozent aus Wildtieren wie Hirschen, Rehen und Wildschweinen zusammen, die in Österreich mehr als in allen Nachbarstaaten vorhanden sind“, stellt Christian Pichler klar.
Rückfragehinweis:
Mag. Florian Kozák
Pressesprecher WWF Österreich
florian.kozak@wwf.at
+43 676 83 488 276
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