Delegiertenwahl 2026
Kandidatur für die Delegiertenversammlung
In diesem Jahr endet die Funktionsperiode der gewählten, ordentlichen Mitglieder der Delegiertenversammlung des WWF, weshalb 2026 neue Mitglieder für das Entscheidungs-Gremium gewählt werden müssen.
Die Zusammensetzung der Delegiertenversammlung, ihre Aufgaben, der Ablauf der Wahl sowie Kriterien für eine Kandidatur sind festgeschrieben in den Statuten.
Die Kandidatur war für alle Mitglieder bis 4. Juni möglich. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden Anfang August hier vorgestellt und können bis 4. September 2026 gewählt werden.
Kriterien für die Kandidatur
Delegierte sollen Personen sein, die dem Verein, seinen Zielen und Tätigkeiten in besonderer Weise verbunden sind. Darum ist es Voraussetzung, dass sie ordentliche, d.h. zahlende, Mitglieder des Vereins sind.
Um die Unabhängigkeit des WWF zu wahren und Interessenskonflikte zu vermeiden sind Personen, die folgende Kriterien erfüllen, von der Funktion in der Delegiertenversammlung ausgeschlossen:
- Personen, die für Firmen oder Organisationen arbeiten, die andere Ziele oder Interessen haben als der Verein.
- Personen mit einem Amt in einer politischen Partei, in einem Gemeinderat, Landtag oder im Nationalrat.
Die Delegiertenversammlung und ihre Aufgaben
Die zwölf Delegierten bilden den “Kopf” der Organisation und stimmen über wesentliche Vereinstätigkeiten ab – sie wählen etwa die Mitglieder des Aufsichtsrates oder beschließen Statutenänderungen.
Die Delegiertenversammlung und ihre Aufgaben
Die ordentliche Delegiertenversammlung ist das sogenannte willensbildende Organ des Vereins Umweltverband WWF Österreich im Sinn des § 5 Abs. 2 Vereinsgesetz. Die zwölf Delegierten bilden das höchste Organ der Organisation und stimmen über wesentliche Vereinsgrundlagen ab – sie wählen etwa Mitglieder des Aufsichtsrates oder beschließen Statutenänderungen. Die Delegiertenversammlung wird einmal jährlich vom Aufsichtsrat einberufen.

