Barrierefreiheitserklärung

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Website wird von WWF Österreich, Ottakringer Straße 114-116. 1160 Wien betrieben. Diese Erklärung beschreibt, wie wir, als Verantwortlicher, die gesetzlichen Bestimmungen zur Barrierefreiheit für Online-Medien handhaben.

WWF Österreich ist bemüht, ihre Websites und Onlineservices im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Websites sind in den meisten Bereichen mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Spezifische Bereiche der Websites insbesondere die interaktiven Karten sind Basisfunktionen von genutzten Drittsystemen (Leaflet) und können nur in dem Maße barrierefrei angeboten, wie die Daten und Funktionen dieser Systeme sie grundsätzlich liefern.

Unverhältnismäßige Belastung
Die genannten Inhalte sind teilweise durch technische Rahmenbedingungen, gestalterische Vorgaben oder durch die Einbindung externer Inhalte bestimmt und können daher gegenwärtig nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand in vollem Umfang barrierefrei bereitgestellt werden. Die Website wird jedoch sukzessive überarbeitet und verbessert, sodass bestehende Barrieren schrittweise reduziert werden und eine möglichst umfassende Barrierefreiheit erreicht wird.

  • Kontrastverhältnis
    Bestimmte Text- und Gestaltungselemente der Website weisen nicht das erforderliche Mindestkontrastverhältnis auf. Damit wird das Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast (Minimum) der WCAG 2.1 (Level AA) nicht in allen Fällen erfüllt.
  • Texte
    Zudem werden an einigen Stellen Schriftgrößen verwendet, die unter dem empfohlenen Mindestwert liegen, was insbesondere auf mobilen Geräten oder bei eingeschräntem Sehvermögen zu Problemen führen kann (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.4 – Textvergrößerung).
  • Alternativtexte
    Nicht sämtliche auf der Website eingebundenen Bilder sind mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen. Dies betrifft insbesondere dekorative sowie archivierte Bildbestände. Damit wird das Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte der WCAG 2.1 (Level A) nicht in allen Fällen eingehalten.
  • Untertitelung von Videos
    Für eingebundene Videos stehen nicht in allen Fällen Untertitel zur Verfügung. Damit wird das Erfolgskriterium 1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet) der WCAG 2.1 (Level A) nicht vollständig erfüllt.
  • Audiodeskription
    Für Videos werden derzeit keine Audiodeskriptionen bereitgestellt. Damit wird das Erfolgskriterium 1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet) der WCAG 2.1 (Level AA) nicht eingehalten.

Wir arbeiten daran, diese Barrieren im Zuge kommender Überarbeitungen der Website sukzessive zu beheben.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 08.09.2025 auf Grundlage einer von WWF Österreich durchgeführten Selbstbewertung erstellt.

Feedback & Kontakt

Wir laden Nutzerinnen und Nutzer ein, uns auf Barrieren oder Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen aufmerksam zu machen. Ebenso stellen wir auf Anfrage Informationen über jene Inhalte zur Verfügung, die von den Bestimmungen der Richtlinie ausgenommen sind.

Für Rückmeldungen und Anfragen zur Barrierefreiheit erreichen Sie uns per E-Mail unter: barrierefrei@wwf.at

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit den von uns gegebenen Rückmeldungen nicht zufrieden sein, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) zu wenden. Die Beschwerdestelle nimmt Eingaben über das elektronische Kontaktformular entgegen.

Die FFG prüft eingebrachte Beschwerden dahingehend, ob ein Verstoß gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG) vorliegt, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen durch den Bund oder eine ihm zuordenbare Einrichtung.

Wird eine Beschwerde als berechtigt eingestuft, spricht die FFG gegenüber dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen aus und schlägt geeignete Maßnahmen zur Behebung der festgestellten Mängel vor.

Formular zur Meldung von Barrieren auf wwf.at

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