WWF kritisiert späten und lückenhaften Start des Wasser-Registers

2. Oktober 2026 | Flüsse, Österreich, Politische Arbeit, Presse-Aussendung

Umweltschutzorganisation fordert raschere Umsetzung und umfangreichere Erfassung der Wassernutzung - WWF warnt vor „blinden Flecken“ im Wasserentnahme-Register
WWF Expertin Bettina Urbanek

Wien, 2. Oktober 2026 – Die Umweltschutzorganisation WWF kritisiert den späten und lückenhaften Start des von der Bundesregierung ab Juli 2029 geplanten Wasserentnahmeregisters. „Wir verlieren damit wertvolle Jahre, bis klar ist, wie viel Wasser tatsächlich entnommen wird. Das Register muss früher starten und mehr Entnahmen erfassen als geplant“, fordert WWF-Expertin Bettina Urbanek unter Verweis auf die Hitze- und Dürreperioden, die sich durch die Klimakrise rasant verschärfen.

Der WWF warnt insbesondere vor „blinden Flecken“ im Register durch zu hohe Schwellenwerte und zu viele Ausnahmen. Entscheidend für dessen Wirksamkeit sei nämlich, wer ab welcher Entnahmemenge und ab wann melden muss. „Die Schwellenwerte müssen so gewählt werden, dass auch die Gesamtbelastung durch viele kleinere Entnahmen ausreichend erfasst wird. Denn wo Wasser für Mensch und Natur knapp wird, müssen Behörden die Wassernutzung rechtzeitig begrenzen können“, sagt Urbanek.

Überhöhte Grundwasser-Entnahmen können auch das Niedrigwasser in Flüssen verschärfen und damit wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen gefährden. Künftige Entnahmeregeln müssen daher sicherstellen, dass ausreichend Wasser in den Flüssen bleibt, fordert der WWF. Zusätzlich müssen Bund und Länder den Wasserrückhalt stärken: durch mehr Platz für Flüsse und Auen, die Wiedervernässung von Mooren und den besseren Schutz unverbauter Böden.

Rückfragen

Mag. Volker Hollenstein
Politischer Leiter, WWF Österreich

News

Aktuelle Beiträge

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Rechtgrundlage dafür ist unser berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und deine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ) zur Nutzung bestimmter Cookies. Diese kannst du über den entsprechenden Link im Footer der Website jederzeit überprüfen.

Ausführliche Informationen zur Nutzung, Speicherdauer und Übertragung ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit den von uns verwendeten Cookies finden sie in unserer Datenschutzerklärung im Bereich 8.Verarbeitungsvorgänge.

HINWEIS:
Bei Cookies von Drittanbietern die in den USA niedergelassen sind, werden diese ebenfalls nur nach Ihrer Einwilligung gesetzt da den USA vom Europäischen Gerichtshof kein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt wird. So besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen.