Wenige Fortschritte beim Management geschützter Tierarten – Rechtsbrüche in mehreren Bundesländern – Strafzahlungen in Millionenhöhe drohen – WWF fordert Fünf-Punkte-Plan für besseren Artenschutz
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Artenlexikon:





Verbreitung
Name:
Quittenwaran
Wissenschaftlicher Name:
Varanus melinus
Lebensraum: weitgehend unbekannt
Geografische Verbreitung: Der Quittenwaran kommt sehr wahrscheinlich nur auf einigen Inseln der nördlichen Molukken (Indonesien) vor
Gefährdungsstatus: Die Art wurde erst 1997 wissenschaftlich beschrieben und wird noch nicht in der Roten Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN) geführt. Die Frage nach der tatsächlichen Bedrohung lässt sich erst nach detaillierten Feldstudien beantworten.
Bestandsgröße: Unbekannt. Vermutlich ist der Quittenwaran äußerst selten.
Man weiß fast nichts über ihn
Der Quittenwaran wurde erst vor wenigen Jahren entdeckt und wissenschaftlich beschrieben. Bislang fehlen Untersuchungen über Lebensweise und Verhalten der Art. Alle Informationen stammen aus der Beobachtung von in Gefangenschaft lebenden Tieren. Seinen Namen verdankt der Quittenwaran seiner auffälligen gelben Färbung. Die Intensität variiert von Tier zu Tier. Sie werden über einen Meter lang. Quittenwarane sind Fleischfresser und zumindest in Gefangenschaft nicht sehr wählerisch. Neben Krabben und Fisch verschmähen sie auch Nagetiere nicht. Das Verbreitungsgebiet ist noch nicht endgültig erforscht, scheint sich aber auf wenige indonesische Inseln zu beschränken.
Noch bevor Zoologen den Quittenwaren als neue Art erkannt und beschrieben hatten, war er bereits unter dem Namen anderer Waranarten in den Handel gelangt. Aufgrund des kleinen Verbreitungsgebiets in Indonesien ist es wahrscheinlich, dass der Quittenwaran von Natur aus selten ist.
Der internationale Handel droht die gerade entdeckte Art auszulöschen. Alleine in die USA wurden bis vor kurzem jährlich 500 bis 1.000 Quittenwarane eingeführt. Derzeit sind die Quittenwarane im Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) im Anhang II gelistet. Dies bedeutet, dass der kommerzielle Handel kontrolliert wird und nur mit einer staatlichen Ausfuhrgenehmigung erfolgen darf. Ein Antrag für die Aufnahme des Quittenwarans in Anhang I (kommerzielles Handelsverbot) wurde aufgrund mangelnder Datengrundlage bislang abgelehnt.






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