Zum Ende der Begutachtung: Zentrale Maßnahmen fehlen, Finanzierung ungeklärt – Weitreichende Ausnahmen bei Stadtbegrünung – WWF fordert grundlegende Überarbeitung
WWF-Auswertung: Tötungskontingente für über 1.000 Biber in sechs Bundesländern
Wien, 22. September 2026 – Die jährlichen Tötungskontingente in bestehenden und geplanten Verordnungen von sechs Bundesländern summieren sich auf über 1.000 streng geschützte Biber. Das zeigt eine neue Auswertung der Naturschutzorganisation WWF. Allein Niederösterreich plant eine Erhöhung von bisher 392 auf bis zu 600 Tiere. Hinzu kommen Oberösterreich mit 158, Kärnten mit 148, die Steiermark mit 84, Vorarlberg mit insgesamt möglichen 32 und Salzburg mit 15 Bibern. Zusätzliche Tötungen über diese Kontingente hinaus sind in Kärnten bei „Gefahr im Verzug“ bereits möglich und auch in Niederösterreich vorgesehen. „Der Biber baut genau das, was wir gegen Hitze und Dürre brauchen: Natürliche Dämme, die Wasser zurückhalten, und wertvolle Feuchtgebiete schaffen. Es ist daher höchst kurzsichtig, den Biber derart aggressiv zu verfolgen“, sagt WWF-Artenschutzexpertin Sarah Stöger. Sie fordert ein Ende EU-rechtswidriger Tötungsregeln und Vorrang für natürliche Prävention.
Tötungen können zwei Generationen von Jungtieren treffen
Die regulären Eingriffszeiten reichen meist von Anfang September bis Ende März und sparen damit die Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit aus. Doch junge Biber bleiben bis zu zwei Jahre bei ihren Eltern und lernen in dieser Zeit überlebenswichtige Fähigkeiten. Werden Elterntiere etwa im Herbst getötet, können deshalb zwei Jahrgänge ihrer Nachkommen betroffen sein. „Die Tötung der Eltern kann auch für viele Jungtiere zum Todesurteil werden“, warnt Stöger vor den Folgen des überschießenden Vorgehens mehrerer Bundesländer.
Zahlreiche Widersprüche zum EU-Artenschutzrecht
Darüber hinaus widersprechen die untersuchten Verordnungen in zentralen Punkten dem EU-Artenschutzrecht, insbesondere weil die vorgeschriebene Einzelfallprüfung ausgehebelt wird. Die WWF-Analyse zeigt weiter Lücken bei Kontrollen, beim Rechtsschutz und der Berücksichtigung von Folgen für Schutzgebiete und zusammenhängende Biberbestände. „Das EU-Recht verlangt streng begründete Ausnahmen, die Länder machen daraus pauschale Tötungsregeln. Österreich entfernt sich damit immer weiter von den europäischen Schutzvorgaben“, kritisiert Sarah Stöger.
Die Bundesländer-Bewertungen im Überblick:
Niederösterreich: Erst eingreifen, dann die Behörde informieren
Niederösterreich will das jährliche Kontingent um rund 53 Prozent auf 600 Biber erhöhen. Bei „Gefahr im Verzug“ sollen Eingriffe im gesamten Landesgebiet möglich sein, auch in Europaschutzgebieten und über das Kontingent hinaus. Anlagenbetreiber, Grundeigentümer und Instandhaltungsberechtigte könnten zunächst in den Lebensraum eingreifen und bei ausbleibendem Erfolg auch Eingriffe in den Bestand veranlassen. Die Behörde müsste erst im Nachhinein informiert werden. Der WWF kritisiert, dass damit eine zentrale staatliche Kontrollaufgabe auf Betroffene verlagert wird.
Kärnten: Biberdämme entfernen ohne fachliche Kontrolle
Kärnten erlaubt jährlich bis zu 148 Tötungen. Bei „Gefahr im Verzug“ sind nach vorheriger wildbiologischer Beurteilung auch zusätzliche Tötungen und Eingriffe in der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit möglich. Besonders kritisch bewertet der WWF die Regeln zur Entfernung von Biberdämmen: Grundeigentümer, Nutzungsberechtigte und Anlagenbetreiber dürfen außerhalb der Schonzeit Dämme entfernen, sogenannte Nebendämme sogar ganzjährig. Eine verpflichtende Vorabprüfung durch Amtssachverständige oder Naturschutzorgane ist dafür nicht vorgesehen. Damit bleibt aus WWF-Sicht unzureichend abgesichert, dass die Eingriffsberechtigten Haupt- und Nebendämme fachlich richtig unterscheiden und die Folgen für Biberfamilien beurteilen.
Vorarlberg: Zusätzliche Tötungen ohne Nachweispflicht
In Vorarlberg sind jährlich bis zu 23 Tötungen sowie weitere neun bei „Gefahr im Verzug“ vorgesehen. Darüber hinaus sollen Jagdausübungsberechtigte und Jagdschutzorgane kranke, verletzte oder verwaiste Biber töten dürfen. Für diese Regelung fehlen laut WWF zahlenmäßige Grenzen, eine tierärztliche Kontrolle und eine Nachweispflicht. Damit bleibt unzureichend überprüfbar, unter welchen Umständen Tiere getötet werden. Zusätzlich soll eine reguläre Entnahme sämtliche Biber eines betroffenen Reviers umfassen. Der WWF warnt vor dem Risiko, dass abhängige Jungtiere übersehen werden und nach der Tötung ihrer Eltern verenden.
Steiermark: Wirksame Vorsorge bekannt, Vorrang lückenhaft abgesichert
Die Steiermark sieht ein Kontingent von bis zu 84 Bibern jährlich vor. In den Erläuterungen zum Verordnungsentwurf bezeichnet das Land Puffer- und Uferrandstreifen selbst als besonders nachhaltige und wirksame Konfliktvorsorge. Solche Flächen schaffen Abstand zwischen Biberlebensraum und landwirtschaftlicher Nutzung. Der WWF kritisiert, dass der Vorrang dieser Lösungen im geprüften Entwurf unzureichend abgesichert blieb: Sachverständige sollen zwar feststellen, ob Präventionsmaßnahmen wirkungslos geblieben sind. Die Kriterien dafür sind aus WWF-Sicht zu unbestimmt.
Oberösterreich: Nachtzielhilfen trotz EU-Verbot
Oberösterreich erlaubt pro Entnahmeperiode die Tötung von bis zu 158 Bibern, auch mit künstlichen Nachtzielhilfen. Dabei zählt Anhang VI der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie künstliche Lichtquellen, Vorrichtungen zur Beleuchtung von Zielen und Visiervorrichtungen für das Schießen bei Nacht mit elektronischem Bildverstärker ausdrücklich zu den verbotenen Fang- und Tötungsmethoden. Der WWF kritisiert zudem die weit gefassten Eingriffsgründe: Selbst die Überflutung naturschutzfachlich wertvoller Flächen durch Biberdämme oder eine „Übernutzung“ von Auwäldern können Eingriffe rechtfertigen. Damit gerät ausgerechnet die natürliche Arbeit der fleißigen Biber ins Visier.
Salzburg: Mit verbotener Wärmebildtechnik gegen Biber
Salzburg sieht jährlich bis zu 15 Tötungen vor und erlaubt dabei den Einsatz von Infrarot-, Thermal- und Wärmebildgeräten. Der WWF kritisiert die zugelassenen technischen Hilfsmittel und bezweifelt die dauerhafte Wirkung der Eingriffe. Frei gewordene Reviere können wiederbesetzt und entfernte Dämme erneut aufgebaut werden, worauf sogar die Begutachtungsunterlagen des Landes hinweisen. Konflikte um überflutete Flächen oder betroffene Infrastruktur können somit trotz Tötungen erneut auftreten und auf Kosten des Artenschutzes gehen.
WWF fordert verbindliche Prüfungen und finanzierte Vorsorge
Der WWF fordert die Landesregierungen auf, die Verordnungen grundlegend zu überarbeiten. Jede Ausnahme vom strengen Artenschutz braucht eine nachvollziehbare behördliche Einzelfallentscheidung, eine Prüfung von Alternativen und wirksamen Rechtsschutz. Fachkundige Biberberatung, geeignete technische Schutzmaßnahmen und ausreichend breite Uferrandstreifen müssen verlässlich finanziert werden. Zudem müssen die Länder nach einheitlichen wissenschaftlichen Standards gemeinsam erfassen, wie sich Bestände und Tötungen entwickeln und ob die Eingriffe Konflikte dauerhaft lösen.
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