WWF: Tiwag will Gefahrenanalysen weiter geheim halten

30. September 2026 | Kaunertal, Politische Arbeit, Presse-Aussendung

Energiekonzern bekämpft gerichtlich angeordnete Herausgabe vor Verfassungsgerichtshof - WWF kritisiert Geheimhaltung sicherheitsrelevanter Informationen - Unterlagen auch für Kaunertal-Ausbau relevant
Bettina Urbanek WWF an der Gurgler Ache

Innsbruck, am 30. September 2026 – Die Tiwag bekämpft die gerichtlich angeordnete Herausgabe von Gefahrenanalysen für den Gepatsch-Speicher mit einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof, wie der WWF am Mittwoch mitteilt. Die Umweltschutzorganisation kritisiert die fortgesetzte Geheimhaltung und fordert den landeseigenen Energiekonzern auf, die sicherheitsrelevanten Unterlagen offenzulegen. „Von einem landeseigenen Energiekonzern muss man größtmögliche Offenheit erwarten können. Sicherheitsrelevante Informationen gehören auf den Tisch und nicht unter Verschluss“, sagt WWF-Expertin Bettina Urbanek.

Das Landesverwaltungsgericht hatte dem WWF im Juli in zentralen Punkten seines Informationsbegehrens Recht gegeben. Herauszugeben sind unter anderem Berichte und Kartierungen zu Naturgefahren, die aktuellste Flutwellenabschätzung, Alarmpläne und Überflutungskarten sowie Berechnungen für Störfälle wie einen Felssturz in den Gepatsch-Speicher. Das Gericht wies dabei auch Argumente der Tiwag gegen eine Veröffentlichung zurück und stärkte die öffentliche Wächterfunktion von Umweltschutzorganisationen.

Die fortgesetzte Geheimhaltung wiegt auch deshalb schwer, weil die Tiwag den massiven Ausbau des Kraftwerks Kaunertal vorantreibt. „Gerade bei einem riesigen Speichersee und einem milliardenschweren Ausbauprojekt im Hochgebirge ist Geheimhaltung der völlig falsche Weg. Die Bevölkerung muss vollständig nachvollziehen können, ob die steigenden klimabedingten Naturgefahren berücksichtigt wurden, welche Risiken untersucht wurden, welche Gebiete im Ernstfall betroffen wären und welche Vorsorge getroffen wird“, sagt Bettina Urbanek vom WWF.

Ausgangspunkt der Causa ist ein Informationsbegehren des WWF vom 24. November 2025 auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes. Die Tiwag hatte die Fragen nur lückenhaft beantwortet und zunächst keine der angeforderten Dokumente übermittelt. Daraufhin wandte sich der WWF an das Landesverwaltungsgericht Tirol, das der Umweltschutzorganisation in allen wesentlichen Anliegen Recht gegeben hat.

Bilder von WWF-Expertin Bettina Urbanek zum Download hier.

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Lara Hocek
Pressesprecherin, WWF Österreich

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