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Ohne Kopf, ohne Spur: Wer tötete die Biber von Lilienfeld?

2. September 2026

Die Kompostieranlage im Bezirk Lilienfeld ist ein unscheinbarer Ort. Lastwägen bringen hierher, was in den Haushalten der Umgebung aussortiert wurde: Äste, Gartenabfälle, Biomüll. Doch am 17. Februar 2025 macht ein Mitarbeiter zwischen den Resten des alltäglichen Lebens einen verstörenden Fund: Den toten Körper eines Bibers. Und sein Kopf fehlt.

Eine Spur, die sich im Müll verliert

Die nachfolgenden Untersuchungen bestätigen den schrecklichen Verdacht. Das streng geschützte Tier wurde erschossen, enthauptet und anschließend im Müll entsorgt. Doch im bereits vermischten und länger gelagerten Biomüll verliert sich jede Spur. Der Fall droht ungeklärt zu bleiben.

Und einen Monat später wird klar, dass der gefundene Biber nicht das einzige Opfer ist. Denn in einer Anlieferung wird ein zweites geköpftes Tier gefunden. Und auch dieser Biber wurde erschossen. Doch dieses Mal hat der Täter eine entscheidende Spur hinterlassen: Den Ermittler:innen gelingt es, den Müll einer bestimmten LKW-Lieferung zuzuordnen. Dadurch lässt sich das Gebiet eingrenzen, aus dem der Biomüll stammt. Und schnell stellt sich heraus: Der am 17. März entdeckte tote Biber kam aus einer Lkw-Abfallfuhre, die Biomüll aus einem bestimmten Wohngebiet eingesammelt hatte. Die Ermittler:innen haben dadurch erstmals einen konkreten Anhaltspunkt.

Schädel, Felle und neue Fragen

Ein öffentlicher Aufruf soll weitere Informationen bringen. Und tatsächlich meldet sich eine Person aus der Bevölkerung mit einem entscheidenden Hinweis. Daraufhin durchsucht das Landeskriminalamt das Haus eines Verdächtigen. Was die Ermittler:innen in dem Haus finden, ist verstörend: zwei Biberschädel, mehrere Biberfelle und den Schwanz eines Bibers. Außerdem findet die Polizei die Überreste einer Waldohreule und eines Siebenschläfers – ebenfalls geschützte Arten.

Doch als der Verdächtige vernommen wird, bestreitet er, die beiden Biber getötet zu haben. Er gibt an, die Tiere bereits tot gefunden und mitgenommen zu haben. Der Tatverdacht reicht schließlich nicht aus, um Anklage zu erheben, und das Strafverfahren wird eingestellt. Und als ein genetischer Abgleich durchgeführt wird, stellt sich heraus, dass die beiden Schädel nicht zu den im Müll gefundenen Bibern gehören. Damit bleibt die zentrale Frage ungeklärt: Wer hat die Biber erschossen und ihnen die Köpfe abgetrennt? Ist hier etwa ein Serientäter am Werk?

Ohne Folgen bleibt der Fall für den Verdächtigen dennoch nicht. Denn auch wer einen Biber oder Teile des Tieres ohne Genehmigung besitzt, macht sich strafbar. Wegen des illegalen Besitzes einer streng geschützten Art muss der Verdächtige zumindest eine Verwaltungsstrafe zahlen.

Zivilcourage schützt Wildtiere

Wer einen verdächtigen Tierkadaver, Giftköder, Fallen oder andere Hinweise auf Wildtierkriminalität entdeckt, sollte den Fund sofort melden und möglichst nicht verändern. Denn wie der Fall zeigt: Manchmal ist es eine einzige Beobachtung, die Ermittler:innen auf die richtige Spur bringt.

Verdächtige Funde oder andere Hinweise auf Wildtierkriminalität sollte man sofort über die WWF-Hotline +43 676 444 66 12 melden. Per E-Mail ist dies unter meldung@wildlifecrime.at oder anonym über die Meldeplattform möglich. Mehr Infos zur Meldung eines Verdachtsfalls gibt es hier.

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