Grundsatzerklärung
Der WWF Österreich verurteilt jede Form von Diskriminierung, Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz zutiefst und verlangt von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von vertraglichen Partnerinnen und Partnern eine respekt- und würdevolle Zusammenarbeit.
Jegliche Art von Diskriminierung, Mobbing und Belästigung ist inakzeptabel und wird in keiner Weise toleriert. Der WWF Österreich trägt die moralische und rechtliche Verantwortung, um für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, freiwillig Tätigen, Praktikantinnen und Praktikanten, sowie Zivildiener einen Arbeitsplatz frei von Diskriminierung, Mobbing und Belästigung zu gewährleisten.
Zudem fordert der WWF Österreich seine vertraglichen Partnerinnen und Partner dazu auf, sinngemäße Richtlinien für deren Geschäftsbetrieb zu etablieren und betrachtet ein Verhalten, welches – sowohl untereinander, als auch gegenüber Dritten – frei von Diskriminierung, Mobbing und Belästigung ist, als zwingende Voraussetzung für eine Zusammenarbeit.
Definitionen
Diskriminierung ist die benachteiligende Behandlung einer Person oder Personengruppe basierend auf gewissen Eigenschaften, im Vergleich zur Behandlung anderer Personen oder Personengruppen ohne diese Eigenschaften. Dazu zählen unter anderem die Diskriminierung aufgrund von Alter, Familienstatus, Elternschaft, Schwangerschaft, Stillen, intellektueller, physischer oder psychischer Beeinträchtigung, Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, physischen Eigenschaften (zB Körpergröße oder -gewicht), Gesundheitszustand, ethnischer Herkunft, sozialer Herkunft, Hautfarbe, Nationalität, Religionszugehörigkeit oder politischer Überzeugung.
Mobbing bezeichnet unangemessenes Verhalten, das durch den Einsatz von Drohung, Nötigung oder Dominieren gekennzeichnet ist und darauf abzielt, Andere zu diskreditieren oder zu destabilisieren. Mobbing am Arbeitsplatz kann extreme Formen, wie Gewalt und Einschüchterung, oder weniger offensichtliche Formen, wie etwa die gezielte Ausgrenzung oder das bewusste Ignorieren von Kollegen und Kolleginnen, annehmen. In der Regel ist Mobbing nicht durch einzelne Vorfälle, sondern durch wiederholtes und hartnäckiges Verhalten, das als anstößig, einschüchternd, bösartig oder beleidigend empfunden wird, charakterisiert.
Belästigung beschreibt Verhaltensweisen, die von der adressierten Person als ungewollt, unerwidert und (in den meisten Fällen) wiederkehrend wahrgenommen werden. Dies umfasst eine breite Palette an Handlungen, welche beleidigen, demütigen, einschüchtern, kränken oder verspotten und damit in die Persönlichkeitsrechte eingreifen.
Als sexuelle Belästigung wird jedes unerwünschte physische, visuelle, verbale und non-verbale Verhalten sexueller Natur bezeichnet, sowie Kommunikation sexueller Art, ungeachtet dessen, ob die beteiligten Personen zum gleichen Geschlecht gehören oder nicht. Die Belästigung mag einem wiederkehrenden Muster folgen oder ein Einzelfall sein und kann auf eine Person oder Personengruppe ausgerichtet sein.
Schlusswort
Der WWF Österreich verpflichtet sich, jeden zur Kenntnis gebrachten Vorfall von Diskriminierung, Mobbing und Belästigung ernst zu nehmen, stets in Übereinstimmung mit seinen internen Richtlinien vorzugehen, geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen und gegebenenfalls adäquate arbeitsrechtliche Schritte einzuleiten.
Bestätigte Fälle von Diskriminierung, Mobbing oder Belästigung stellen einen wesentlichen Grund zur (vorzeitigen) Vertragsauflösung dar.