WWF Artikel mit bestimmten Darstellungsformen: Manuell (Sonderformate)

© adobestock/Adrey Popov

Lebensmittelverschwendung: Diese 5 Maßnahmen fordern wir von der Politik

​Wenn genießbare Lebensmittel im Müll landen, ist das nicht nur ethisch fragwürdig, sondern auch eine große Ressourcenverschwendung mit negativen Folgen für die Umwelt und das Klima. Jedes Jahr entstehen in Österreich mehr als 1,2 Millionen Tonnen an vermeidbaren Lebensmittelabfällen und -verlusten. Angesichts der Dimension der Lebensmittelverschwendung braucht es jedenfalls mehr politische Ambition und Konsequenz, um die Abfälle substanziell zu reduzieren. Das ist schon lange überfällig. Denn Österreich hat sich bereits im Jahr 2015 im Rahmen der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung dazu bekannt, die Lebensmittelabfälle pro Kopf bis 2030 zu halbieren und Verluste entlang der Produktions- und Lieferkette zu reduzieren. Auch die EU hat verbindliche Lebensmittelabfall-Reduktionsziele beschlossen, die Österreich bis 2030 durch geeignete Maßnahmen erfüllen muss.

Daher fordert der WWF von der Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zur Halbierung der Lebensmittelverschwendung entlang der gesamten Lebensmittelkette:

  1. Verbindliche Branchen-Ziele beschließen: Vorreiter und freiwillige Initiativen zeigen, dass eine Halbierung der Lebensmittelabfälle möglich ist. Um die gesamte Lebensmittelkette vom Feld bis zum Teller einzubinden, braucht es jetzt klare Vorgaben für alle Branchen – die Landwirtschaft, die Lebensmittelindustrie, den Handel und die Außer-Haus-Verpflegung. Die Bundesregierung muss unter Einbindung von Interessenvertretungen, Wissenschaft und der Zivilgesellschaft verbindliche Reduktionsziele und entsprechende Maßnahmen für alle Branchen festlegen. Diese sollten sich gemäß einem Best-in-Class-Ansatz an den Vorreitern der jeweiligen Branche orientieren, laufend evaluiert und falls nötig nachgeschärft werden.
  2. Transparenz verbessern: Alle Branchen der Lebensmittelkette müssen mehr Informationen zu Lebensmittelabfällen und -verlusten liefern, um die Steuerungsmöglichkeiten zu verbessern. Die bestehende Meldepflicht sollte daher vom Handel auf alle Betriebe ausgeweitet werden, die große Mengen an Lebensmitteln produzieren, verarbeiten, handeln oder ausgeben – einschließlich öffentlicher Einrichtungen wie Krankenhäuser und Schulen. Einheitliche Erhebungsmethoden sollen das Monitoring im Zeitverlauf und die Vergleichbarkeit von Betrieben einer Branche ermöglichen. Langfristig profitieren auch die Betriebe von der Einführung regelmäßiger Erhebungen, da diese die Basis für effektive Abfallvermeidungsmaßnahmen und damit verbundene Kosteneinsparungen sind. Um die Datenlage in der bisher kaum erfassten Landwirtschaft zu verbessern, sind zudem gezielte Forschungsprojekte über Verluste und deren Ursachen nötig.
  3. Umgang mit Lebensmittelüberschüssen regeln: Aktuell werden Lebensmittelüberschüsse oft entsorgt oder verfüttert und somit nicht bestmöglich genutzt. Die Bundesregierung sollte daher im Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) Prioritäten für den Umgang mit Lebensmitteln vorschreiben. Entsprechend der „Food Use and Waste Hierarchy“ der EU-Kommission muss die Vermeidung von Überschüssen stets an erster Stelle stehen. Nicht vermeidbare Überschüsse müssen weiterverarbeitet oder an Armutsbetroffene weitergegeben werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, ist eine Kompostierung, Verfütterung oder energetische Verwertung zulässig. Die Umsetzung dieser Prinzipien sollte, wie etwa in Spanien, durch einen Mix aus Anreizen und Sanktionen unterstützt werden.
  4. Aufklärung und Bewusstseinsbildung verstärken: Das Bildungsministerium muss sicherstellen, dass in allen Schulen ein achtsamer Umgang mit Lebensmitteln vermittelt wird. Zusätzlich sollte das Thema verpflichtend in Fachausbildungen der Bereiche Landwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung und Gastronomie integriert werden. Darüber hinaus muss die Bundesregierung die bereits überfällige Reform des Mindesthaltbarkeitsdatums auf EU-Ebene vorantreiben, denn die oft missverstandene Kennzeichnung befeuert Lebensmittelverschwendung.
  5. Lebensmittelspenden fördern: Die Bundesregierung sollte alle rechtlichen Hürden für die Weitergabe von Überschüssen an Armutsbetroffene beseitigen. Hier ist vor allem die Klärung der Haftung bei Lebensmittelspenden überfällig. Dabei kann sich Österreich an dem „Gute Samariter Gesetz“ in Italien orientieren. Dieses betrachtet gemeinnützige Organisationen, die Lebensmittel weitergeben, wie Konsument:innen und bringt somit haftungsrechtliche Erleichterungen. Ergänzend ist mehr logistische und finanzielle Unterstützung für soziale Organisationen notwendig, um bisher ungenutzte Überschüsse aus der Landwirtschaft, der Lebensmittelverarbeitung und der Außer-Haus-Verpflegung an Armutsbetroffene weiterzugeben.

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