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WWF-Souvenirratgeber: Artenschutz für Urlauber
Ob Korallen, Muscheln, Seepferdchen, Tigerkrallen, Reptilien-Taschen, traditionelle Medizinprodukte, exotische Pflanzen und Tiere oder Tropenholz-Schnitzereien – von vielen Erinnerungsstücken aus und an den Urlaub sollte man besser die Finger lassen. Denn was am Strand oder auf exotischen Märkten als harmloses Andenken lockt, ist oft Diebstahl an der Natur und kann zu Konflikten mit dem Gesetz führen.
Woran (unwissende) Urlauber oft nicht denken: Der (illegale) Handel mit Arten zählt zum organisierten Verbrechen und bringt viele Arten an den Rand des Aussterbens. Über 37.000 – auch scheinbar gefährdete Tier- und Pflanzenarten sind durch das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of wild Fauna and Flora) geschützt. Dadurch dürfen sie entweder gar nicht oder nur nach aufwendigen Genehmigungen nach Österreich eingeführt werden.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Am Zoll wird nicht zwischen Gekauftem oder selbst Gesammeltem unterschieden. Befindet sich das falsche Souvenir, ohne die entsprechenden offiziellen Papiere im Gepäck oder werden lebende Tiere geschmuggelt, kann das bis zu € 80.000,- Strafe kosten oder im Extremfall mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Auch am Flughafen Wien Schwechat hat man mit Artenschmuggel Erfahrung. Damit man im Urlaub nicht versehentlich zur Schmugglerin oder zum Schmuggler wird, empfehlen wir einen Blick in den WWF-Souvenirratgeber.

Augen auf beim Souvenirkauf
25 Millionen Seepferdchen werden jedes Jahr für die Souvenirproduktion oder die Verwendung in der traditionellen chinesischen Medizin getötet. Mehr als eine Million Krokodile und Warane lassen jährlich ihr Leben für die Modeindustrie. Mit dem Kauf dieser Souvenirs unterstützt man diese Praktiken. Bei folgenden Souvenirs ist Vorsicht geboten:
- Schnitzereien, Schmuck und andere Dekorationsartikel aus Elfenbein, Schildpatt oder geschützten Hölzern
- Verschiedene Korallen sowie daraus gefertigte Schmuck- oder Kunstgegenstände
- Lebende Zierpflanzen wie Orchideen und Kakteen oder medizinische Pflanzen wie die Indische Kostuswurzel
- Lederwaren aus geschützten Reptilienarten oder Fellprodukte, z. B. vom Leoparden
- Stör-Kaviar (eine Dose mit bis zu 125 Gramm und CITES-Etikett darf für den persönlichen Gebrauch ohne Genehmigung eingeführt werden)
- Schlangen-, Skorpion- oder Tigerknochenwein
- Seepferdchen, Riesenmuscheln und große Fechterschnecken über die erlaubten Freimengen hinaus

Der WWF-Souvenirratgeber
Der WWF-Souvenirratgeber informiert nach dem einfachen Ampelsystem, welche Mitbringsel man jedenfalls meiden soll und gibt Tipps für gute Alternativen: Rot heißt „Finger weg“, bei Gelb sind Genehmigungen vorzuweisen, Grün bedeutet „empfehlenswert“. Der Ratgeber ist außerdem auch als App im Google Play Store bzw. Apple App Store verfügbar.
Generell gilt: Finger weg von Souvenirs die aus wild lebenden Tier- und Pflanzenarten hergestellt sind verzichten. Es gibt viele Reisemitbringsel, die der Natur keinen Schaden zufügen und den Menschen vor Ort als Einnahmequelle dienen, wie Töpfereien, Korbwaren, Teppiche oder Schmuck aus Glasperlen. So vermeiden Sie Schaden für sich und für die Natur.

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Zahlen & Fakten
- Der Handel mit bedrohten Arten ist eine der größten Bedrohungen für das Überleben vieler wild lebenden Tier- und Pflanzenarten.
- Um dem unkontrollierten internationalen Handel entgegenzuwirken, wurde 1973 in Washington die „Convention on International Trade in Endangered Species of wild Fauna and Flora“, kurz CITES, ausgehandelt.
- Stand 2022 gilt CITES für 184 Staaten.
- In der EU gelten aber teils strengere Regeln als durch CITES vorgegeben.
- Über 37.000 Tier- & Pflanzenarten sind derzeit unter CITES gelistet, die entweder lebend, tot oder verarbeitet zu (2022).