WWF Artikel mit bestimmten Darstellungsformen: Manuell (Sonderformate)

 

© Greg Armfield WWF​

Menschenrechte und Naturschutz

Der WWF ist weltweit auch in Krisen- und Konfliktregionen im Einsatz und daher verpflichtet, Menschenrechte in der Naturschutzarbeit zu respektieren und zu fördern.

Im November 2020 veröffentlichte der WWF International den Bericht „Embedding Human Rights in Nature Conservation – From Intent to Action“ – erstellt von einer unabhängigen Kommission unter der Leitung der früheren UN-Hochkommissarin für Menschenrechte Navi Pillay. Die Pillay-Kommission bewertete den Menschenrechtsansatz des WWF und definierte dafür zahlreiche Empfehlungen. Der WWF hat diese aufgegriffen und die Umsetzung gestartet. Über den Stand der Dinge bei der Umsetzung informiert ein regelmäßiger Fortschrittsbericht. Die neueste Ausgabe „Human Rights and The Environment Report 2022, Embedding Human Rights in Nature Conservation: From Intent to Action“ liegt vor. Der Report dokumentiert Fortschritte, beschreibt Herausforderungen und liefert Fallstudien. Zugleich werden Bereiche identifiziert, in denen schneller Ergebnisse erzielt werden müssen. Der Bericht zeigt auf, wie wir bei unserer Arbeit die Menschenrechte achten und fördern wollen, und er unterstreicht die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Weiterentwicklung.

​Unabhängiger Bericht vorgelegt

Die vom WWF beauftragte Pillay-Kommission hatte Vorwürfe zu Menschenrechtsverletzungen durch staatliche Ranger im Umfeld von Naturschutzprojekten in Afrika und Asien untersucht. Im Kern bestätigt dieser Bericht, dass der WWF Menschenrechtsverletzungen weder ermutigt noch unterstützt hat. Es liegt kein Fall vor, in dem WWF-Mitarbeiter*innen Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Zudem hält der Bericht fest, dass die beschuldigten Ranger von Regierungen beschäftigt und verwaltet wurden, nicht vom WWF.

Unabhängig davon bewegt es uns sehr und sind wir tief betroffen, dass Menschenrechtsverletzungen im Umfeld von Projekten in Krisenregionen geschehen sind, obwohl der WWF vor Ort für den Naturschutz tätig war. Das ist mit unseren Grundwerten, für die wir stehen, nicht vereinbar. Die Einhaltung der Menschenrechte ist Grundlage aller WWF-Projekte und muss als unverrückbares Prinzip bei allen Maßnahmen gelten. Gerade in Krisenregionen sind Nichtregierungsorganisationen oft die einzigen Verbündeten der Menschen. Naturschutz ist weltweit nur mit den Menschen vor Ort erfolgreich und zukunftsfähig.

Menschenrechte im Naturschutz verankert

Der WWF hat Menschenrechte bereits in mehreren internen Richtlinien verankert, aber die Kommission merkte kritisch an, dass der WWF die Sorgfaltspflichten innerhalb seines globalen Netzwerks nicht überall gleich konsequent genug umgesetzt hat. Der Bericht weist darauf hin, dass der WWF keinen gegen Menschen gerichteten Naturschutz-Ansatz verfolgt, aber der inklusive Ansatz war nicht in allen Projektplänen ausreichend verankert. Zudem hätte der WWF klarer dafür eintreten sollen, dass Regierungen ihrer Verantwortung für den Schutz der Menschenrechte gerecht werden.

Die Kommission hat daher eine Reihe von Empfehlungen vorgelegt, wie die Menschenrechte besser in den Naturschutz integriert werden können. Der internationale WWF-Verbund hat erklärt, dass diese Empfehlungen zusätzlich zu den bereits gesetzten Maßnahmen aufgegriffen werden. Die insgesamt zehn Themenfelder der Empfehlungen reichen von einer jährlichen Berichterstattung zur Menschenrechtslage in den Projektgebieten über die Einrichtung effektiver Beschwerdemechanismen bis zu einer besseren Finanzierung der Menschenrechtsarbeit. Ein Fokus liegt auf der verbindlichen Implementierung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten bei der Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen, Projektförderern oder anderen Stakeholdern.

Weitere Ergebnisse des Untersuchungsberichts

  • Die Kommission attestiert, dass sich ein Großteil der WWF-Aktivitäten in Krisenregionen auf die Unterstützung der lokalen Bevölkerung konzentriert, die von den Naturschutzbemühungen profitiert und einen besseren Lebensstandard entwickelt.
  • Die Kommission erkennt an, dass der WWF eine Reihe von Anstrengungen unternommen hat, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern (zum Beispiel Menschenrechtsschulungen und Verhaltenskodizes für staatliche Wildhüter). Die Kommission hebt hervor, dass der WWF unabhängige Initiativen zu Menschenrechten und sozialer Entwicklung geschaffen und finanziert hat – darunter 2015 das Menschenrechtszentrum im Dzanga-Sangha-Schutzgebiet in der Zentralafrikanischen Republik sowie 2016 die unabhängigen Beschwerdemechanismen gegen Menschenrechtsverletzungen in Kamerun. Diese Projekte werden von lokalen Indigenen- und Menschenrechts-NGOs geleitet.
  • Das Gremium erkennt an, dass der WWF bereits 1996 eine der ersten Naturschutzorganisationen gewesen ist, die sich zur systematischen Integration von Menschenrechtsprinzipien und Naturschutzarbeit verpflichtet hat. Sie fordert den WWF ausdrücklich auf, sein Engagement in den benannten Projektregionen fortzuführen und klare Grenzen („Rote Linien“) für sein Engagement in Krisen- und Konfliktregionen zu definieren.
  • Der WWF International erklärt dazu, dass der Ansatz für die Arbeit in den herausforderndsten Regionen der Welt inzwischen überarbeitet worden ist. Risikoreiche Projekte müssen zentral geprüft und genehmigt werden. Außerdem werde man die Unterstützung aussetzen, wenn die Anforderungen für die Einhaltung der Menschenrechte nicht eingehalten werden können. Fortschritte in der Menschenrechtsarbeit, so die Ankündigung des internationalen WWF-Verbunds, werden ab 2021 regelmäßig und transparent überprüft und bewertet.

Der WWF Österreich ist selbst nicht in den Projekten tätig, die von der Kommission untersucht worden sind. Seitens des WWF Österreich waren in den betroffenen Krisenregionen keine Mitarbeiter*innen vor Ort tätig. Dennoch nehmen wir unsere Verantwortung als Teil des WWF-Netzwerks wahr, unterstützen die Verbesserungen und stärken die Achtung der Menschenrechte auf allen Ebenen. Das haben wir auch in unserer Menschenrechtlichen Grundsatzerklärung verankert.

Über die Naturschutzarbeit in Krisenregionen

Ein wichtiges Ziel der WWF-Arbeit in Afrika und Asien ist es, bedrohte Wildtiere wie Elefanten, Tiger oder Nashörner zu schützen, bevor sie zum Opfer skrupelloser organisierter Wilderer werden. Weltweit ist der WWF daher in den schwierigsten und gefährlichsten Orten für Natur und Umwelt im Einsatz: in Bürgerkriegs- und Krisenregionen oder in Staaten, die unserem eigenen Verständnis von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit teilweise fundamental entgegenstehen. Nicht selten sind die Menschen vor Ort mit Gewalt und kriegerischen Konflikten, organisierter Kriminalität und einer milliardenschweren Wildtier-Mafia konfrontiert, die vor nichts zurückschreckt. Zugleich ist in vielen Staaten Naturschutzarbeit nur dann möglich, wenn man auch bereit ist, mit staatlichen Stellen – wie zum Beispiel Nationalparkverwaltungen, Naturschutzbehörden, Justiz und Polizei – zusammenzuarbeiten.
Es ist eine schwierige Gratwanderung, aber das Einstellen der Naturschutzarbeit vor Ort würde dazu beitragen, kriminellen Banden freie Bahn für den Raubbau an der Natur zu bieten. Daher müssen Naturschutzorganisationen auch in Krisen- und Konfliktregionen gemeinsam mit regionalen Verbündeten tätig sein. Zugleich ist für uns absolut klar: Niemand darf beim Einsatz gegen Wilderei selbst zum Täter werden.

Lies hier mehr

Auf Patrouille mit einem Ranger
Elefanten ohne Elfenbein
Artenschutzerfolg: Rückkehr der Breitmaulnashörner
Fotostrecke: Unser Best of Kamerafalle

Unterstützen Sie unsere
Österreichischen Projekte mit einer

Österreich-Patenschaft!

Werden Sie jetzt Pate und leisten Sie Ihren Beitrag zum Schutz der Natur. Alle Paten erhalten vier mal jährlich das Panda Magazin und jährlich den Paten-Report!