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Alle Papageien stehen unter dem Schutz von CITES. Für den Erwerb eines Papageis müssen daher strenge Gesetze beachtet werden. Ausgenommen davon sind nur Wellensittiche, Nymphensittiche, Rosenköpfchen und Halsbandsittiche – diese dürfen frei gehandelt werden.

Der hübsche Gelbwangenkakadu auf dem Bild ist z.B. so beliebt, dass es nur mehr 10.000 Vögel in freier Wildbahn gibt. Von der Blaumaskenamazonen gibt es gar nur mehr 300 wild lebende Tiere. Noch trauriger ist es um den Spix-Ara bestellt – er scheint in freier Wildbahn überhaupt bereits ausgestorben zu sein.

So wie diese drei stehen fast ausnahmslos alle Papageien unter dem Schutz von CITES. Viele Arten dürfen nicht mehr kommerziell gehandelt werden.

Papageien Kauf und Haltung

Kaufen Sie Papageien daher nur aus Nachzuchten und nur, wenn Sie sie artgerecht halten können.

Wichtige Informationen zur Haltung von Papageien bekommen Sie bei der Arbeitsgemeinschaft Papageienschutz: www.papageienschutz.org  

Informieren Sie sich auf jedem Fall vor dem Kauf eines Papageis beim zuständigen Lebensministerium über artenschutzrechtliche Bestimmungen:
www.cites.at
Tel: 01/51 522-1402

Hinweis: Dieser Inhalt wurde zuletzt vor mehr als einem Jahr aktualisiert. Zahlen und Fakten könnten daher nicht mehr aktuell sein. Bitte benutzen Sie die Globale Suche um aktuellere Inhalte zum Thema auf wwf.at zu finden.

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