Zum Ende der Begutachtung: Zentrale Maßnahmen fehlen, Finanzierung ungeklärt – Weitreichende Ausnahmen bei Stadtbegrünung – WWF fordert grundlegende Überarbeitung
WWF: Vorarlberg schwächt Naturschutz und Rechtssicherheit

Wien/Bregenz, am 24. September 2026. Anlässlich der am Freitag ablaufenden Begutachtungsfrist kritisiert der WWF den Entwurf für ein Vorarlberger „Naturschutz-Deregulierungsgesetz“ als „weitreichenden Abbau von Schutzstandards und Kontrollrechten“. Zu den gröbsten Eingriffen zählen der Wegfall von Kontrollrechten bei Großprojekten, 20 Einschränkungen der Naturschutzanwaltschaft und die Verkleinerung des Schutzstreifens an naturnahen Ufern auf nur mehr fünf Meter. Laut einer umweltjuristischen Analyse stehen zudem zentrale Teile des Entwurfs im Widerspruch zu EU-Recht und zur Aarhus-Konvention, womit Rechtsunsicherheit und höchstgerichtliche Aufhebungen drohen. „Inmitten der Klima- und Biodiversitätskrise schwächt der Entwurf den Naturschutz und schafft erhebliche Rechtsrisiken. Die Landesregierung muss ihre Pläne grundlegend überarbeiten“, fordert Reinhard Uhrig vom WWF.
Besonders problematisch sind die geplanten Rückschritte beim Rechtsschutz. So sollen Kontrollrechte von Umweltschutzorganisationen unter anderem bei Skigebieten, Wasserkraftanlagen über zehn Megawatt, Straßen, Flugplätzen und Stauraumspülungen entfallen. „Damit verschärft Vorarlberg eine Rechtsschutzlücke, wegen der Österreich bereits 2025 die Nichteinhaltung der Aarhus-Konvention attestiert wurde und ein EU-Vertragsverletzungsverfahren läuft“, sagt Uhrig. Zugleich verkürzt der Entwurf Stellungnahmefristen und erschwert die Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Vorarlberger Naturschutzanwaltschaft würde von einer unabhängigen Kontrollinstanz zu einer stark eingeschränkten Formalpartei.
Auch konkrete Schutzbestimmungen sollen aufgeweicht werden: Der Schutzstreifen an naturnahen Ufern würde von bisher 10 bis 20 Metern auf nur mehr fünf Meter schrumpfen, die Schutzschwelle für landwirtschaftlich genutzte Moore und Magerwiesen von 100 auf 500 Quadratmeter steigen. „Damit geraten ausgerechnet jene Lebensräume stärker unter Druck, die seltenen Arten Rückzugsräume bieten und die Folgen der Klimakrise abfedern. Moore speichern Wasser und Kohlenstoff, naturnahe Flusslandschaften dämpfen Hochwasser und helfen in Dürreperioden“, sagt Reinhard Uhrig vom WWF. Ebenfalls kritisch: Projektwerbende sollen in Zukunft bei bestimmten Vorhaben selbst beurteilen dürfen, ob europarechtliche Bewilligungspflichten bestehen, ohne verbindliche Erhebungs- und Dokumentationsstandards.
Darüber hinaus lockert der Entwurf wichtige Schutzvorgaben und erleichtert damit Bodenversiegelung und Landschaftszerschneidung, warnt der WWF. Außerhalb bebauter Bereiche soll die allgemeine Bewilligungspflicht für Straßen erst greifen, wenn sie mehr als vier Meter breit und mehr als 400 Meter lang sind. Bei Parkplätzen steigt die Schwelle auf über 1.000 Quadratmeter. Seilbahnen und Liften sollen künftig bis zu einer Länge von 400 Metern bewilligungsfrei bleiben. „Dadurch könnten Eingriffe in sensible Lebensräume in deutlich mehr Fällen ohne eigenständige naturschutzfachliche Prüfung bleiben“, warnt Uhrig
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