Die Urlaubszeit bedeutet oft auch eine Reise ins Ausland. Natürlich möchte man sich an das Highlight des Jahres auch nach der Rückkehr möglichst lange erinnern – weshalb der Souvenirmarkt im Sommer Hochsaison hat. Mitbringsel aus bedrohten Arten gehören aber nicht ins Gepäck!
WWF, Lebensministerium und Österreichische Zoo-Organsiation (OZO) informieren über Artenschutz im Urlaub.
Artenschutz-Ratgeber für den Urlaub
Damit man nicht aus Unwissenheit zum Schmuggler wird informiert der neu aufgelegte Folder „Schauen statt Kaufen“ von WWF, Lebensministerium und OZO Reisende darüber, welche Tiere und Pflanzen - von Elfenbein über Reptilien bis hin zu Korallen oder Orchideen – sie nicht lebend oder zu einem Souvenir oder Schmuckstück verarbeitet mit nach Hause nehmen dürfen. „Der Schutz wildlebender Arten und die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist uns ein besonderes Anliegen“, erklärt Dr. Dagmar Schratter, Direktorin des Tiergarten Schönbrunns und Vorsitzende der Österreichischen Zoo-Organisation (OZO). „Souvenirs, die von geschützten Tieren oder Pflanzen stammen, stellen für viele Arten eine massive Bedrohung dar“, unterstützt Schratter die Informationsoffensive. „Vorsicht ist hier daher besser als ein unüberlegter Kauf!“

Vorsicht beim Kauf von Reisemitbringseln
Viel zu viele ohnehin bereits gefährdete Arten landen weltweit in Souvenirläden. Sogar lebende Schildkröten oder Äffchen werden oftmals aus falscher Tierliebe mitgenommen und dann beschlagnahmt. Nicht nur bei Urlauben in „exotische“ Länder muss man aufpassen – gerade die Mittelmeerländer müssen oft als Umschlagplatz für Arten herhalten, die von weit her kommen. Besondere Vorsicht ist bei Mitbringseln aus Schildkrötenpanzern, Elfenbein, Korallen, Muscheln oder Schnecken geboten. „Wir empfehlen Reisenden, sich im Zweifelsfall vor der Einfuhr nach den geltenden Bestimmungen zu erkundigen“, erklärt Dr. Max Abensperg-Traun vom Lebensministerium. „Noch besser ist es natürlich, anstelle von Souvenirs zweifelhafter Herkunft zu traditionellen Handwerksprodukten, etwa aus Textil, zu greifen“. So entgeht man möglichen Schwierigkeiten und unterstützt gleichzeitig die einheimische Bevölkerung und die lokale Wirtschaft.
Zweifelhafte Souvenirs
Wer Souvenirs von bedrohten Tier- und Pflanzenarten kauft – und über 30.000 davon sind streng geschützt – und sie ohne die nötigen amtliche Genehmigungen in die EU mitnimmt muss mit empfindlichen Strafen rechnen. So kann bereits der Kauf eines Uhrbandes aus dem Leder einer gefährdeten Tierart oder eine Kaviardose zuviel im Gepäck schmerzhafte Geldstrafen bringen. Für besonders schwere Delikte drohen Strafen bis zu 36.000 Euro oder zwei Jahre Freiheitsentzug.

Gratis Artenschutz-Ratgeber anfordern!
Der WWF hat zusammen mit dem Lebensministerium und der Österreichischen Zoo-Organisation Artenschutzfolder gestaltet, die Liebhabern exotischer Souvenirs helfen soll, die richtige Entscheidung zu treffen. Es gibt die Ratgeber als Poster, im Passformat und speziell für Kinder. Die Folder können einfach herunterladen oder unter der Tel. 01/48817-0 telefonisch bestellen werden.