Naturschutzorganisation warnt vor ökologischen Folgen und rechtlichen Problemen – Umdenken der Landesregierung gefordert
Error 404: Seit 404 Tagen kein Energie-Effizienz-Gesetz in Österreich
Seit exakt 404 Tagen gibt es in Österreich kein gültiges Energieeffizienz-Gesetz. In der IT-Welt bedeutet der Fehlercode 404: “Error – not found”. Für Österreich bedeutet das Fehlen des Gesetzes jedenfalls einen herben Rückschlag am Weg zur Energiewende. „Mit dem notwendigen Ökostrom-Ausbau alleine können wir die Energiewende nicht schaffen. Es braucht auch entschlossene Maßnahmen, um die Verschwendung von Energie zu stoppen, das zeigen alle Szenarien. Es ist daher völlig untragbar, dass wir nun schon seit 404 Tagen kein Gesetz mehr haben, obwohl es europarechtlich vorgeschrieben ist und von der Bundesregierung längst angekündigt wurde”, kritisiert Karl Schellmann, Klima- und Energieexperte der Umweltschutzorganisation WWF Österreich. Das bisherige Energieeffizienz-Gesetz ist Ende 2020 ausgelaufen, ohne dass rechtzeitig eine neue Fassung beschlossen wurde.
Das Energieeffizienz-Gesetz ist auch zur Erreichung der österreichischen Klimaziele unverzichtbar. Denn es soll wichtige Maßnahmen zum Ausstieg aus den fossilen Energieträgern Öl und Gas beinhalten. „Intelligentes Energiesparen muss oberste Priorität haben und dafür braucht es ein Energieeffizienz-Gesetz mit Biss. Ansonsten werden wir nicht nur die Klimaziele verfehlen, sondern gefährden auch viele wirtschaftliche Innovationen und Arbeitsplätze. Darüber hinaus drohen teure Strafverfahren der EU“, warnt Karl Schellmann. Dabei gibt es auch viel zu gewinnen: Denn derzeit fließen jedes Jahr acht bis zehn Milliarden Euro für den Import von Erdöl und Erdgas in Länder wie Russland, Kasachstan oder Lybien – Geld, das für Energiespar-Programme, öffentlichen Verkehr und den vollständigen Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen dringend benötigt wird.
Aktuell stammen zwei Drittel der in Österreich verbrauchten Energie aus fossilen Energieträgern. Vieles davon wäre vermeidbar: Über PKW, LKW und schlecht gedämmte Häuser gehen in Österreich rund 60 Prozent der teuer gekauften Energie durch Auspuffe und Rauchfänge ungenutzt verloren. „Energieeffizienz ist volkswirtschaftlich günstig, erhöht die Resilienz sowie die Innovationskraft der Wirtschaft und ist ein zentraler Faktor für den Wirtschaftsstandort und den Technologieexport“, sagt WWF-Experte Karl Schellmann.
Die fünf zentralen Forderungen des WWF an das nun rasch vorzulegende neue Energie-Effizienz-Gesetz:
- Gesetzliche Verankerung eines 2030-Ziels von 800 Petajoule (PJ) für den Endenergieverbrauch. Österreich muss laut EU-Richtlinie ein absolutes Ziel für den Endenergieverbrauch angeben. Der WWF empfiehlt auf Basis aktueller Berechnungen einen Zielwert für 2030 von 800 PJ. Wird dieser erreicht, sinken die CO2-Emissionen allein dadurch um mehr als 40 Prozent. Im Jahr 2020 lag der Endenergieverbrauch noch bei 1.053 Petajoule, wobei der damals verzeichnete Rückgang großteils den kurzfristigen Pandemie-Folgen zuzuschreiben war.
- Reale Einsparungen sicherstellen. Die im neuen Gesetz enthaltenen Maßnahmen müssen anhand empirischer Daten regelmäßig überprüft werden. Anpassungen an den Stand der Technik sollen vierteljährlich erfolgen.
- Bei strategischen Maßnahmen müssen Einspareffekte garantiert sein. Nur zusätzliche Förderungen und jeweils neue steuerliche Maßnahmen dürfen angerechnet werden.
- Wirksamer Energie-Effizienz-Fonds. Der im Regierungsprogramm verankerte Fonds, in den anstelle von Maßnahmen ein definierter Geldbetrag eingezahlt werden kann, muss wirksam gestaltet werden. Der Ausgleichsbetrag muss sich an den Kosten realer Maßnahmen orientieren und zwischen 10 und 20 Cent pro KWh liegen, damit es keine Schlupflöcher bzw. ungerechtfertigten Vorteile gibt.
- Scheinmaßnahmen verhindern. Bisher konnten sich Energieversorger zum Beispiel massenhaft versendete Durchfluss-Begrenzer anrechnen lassen, ohne dass deren Anwendung oder Wirkung kontrolliert wurde. Diese Praxis darf sich nicht wiederholen.
Die ausführliche WWF-Position zum Energieeffizienz-Gesetz finden Sie hier zum Download.
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