Naturschutzorganisation kritisiert Drängen auf mehr Wolfsabschüsse in Italien und Slowenien – Österreichs Schutzpflichten bleiben bestehen
Heftige Kritik von Umweltorganisationen an UVP-Gesetz
Wien, 5. Juni 2012 – Die Umweltschutzorganisationen Greenpeace, WWF und das Ökobüro üben gemeinsam heftige Kritik am vorliegenden Änderungsvorschlag für das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G). Kernstück und mutmaßlicher Anlass für die Novelle ist die geplante Einführung einer Umweltprüfpflicht für Schiefergasbohrungen. „Ein Totalverbot von Schiefergasförderungen wäre jedoch das viel bessere rechtliche Instrument, um den drohenden Schiefergas-Wahnsinn der OMV im Weinviertel zu verhindern“, kommentierte Greenpeace-Kampagnenleiter Herwig Schuster, „denn wir befürchten, dass die Kriterien im neuen Gesetz genau so hingedreht werden, dass die OMV die Umweltgenehmigungen bekommen kann und das neue Gesetz zu einem Beteilungsplacebo verkommt.“
Besonders sauer stößt den Umweltschützern auch der vom Lebensministerium vorgegebene Zeitplan auf. „Wir haben eine lächerliche Woche Zeit, eine qualifizierte Stellungnahme abzugeben. Wir müssen davon ausgehen, dass hier die OMV Druck macht, um rasch mit ihrem Schiefergasprojekt im Weinviertel fortsetzen zu können“, ärgert sich Ökobüro-Jurist Thomas Alge. Bislang war es üblich, für Stellungnahmen zu Gesetzesänderungen vier Wochen Zeit einzuräumen.
Auch im neuen UVP-Vorschlag bleibt ein vieles entscheidendes Kriterium weiterhin bedeutungslos: der Klimaschutz. Das heißt zum Beispiel, dass die Auswirkungen der Schiefergasförderungen auf den Klimaschutz in Genehmigungsverfahren nicht berücksichtigt werden. Und gerade der massive Anstieg der CO2-Emissionen – bis zu 30 Millionen Tonnen pro Jahr zusätzlich – ist eines der Hauptargumente gegen Schiefergas.
Den einzigen theoretisch positiven Aspekt am neuen UVP-Vorschlag haben die Umweltorganisationen im sperrigen Kapitel „Feststellungsverfahren“ entdeckt. Denn wegen einer Klagsdrohung der Europäischen Kommission gegen Österreich soll es in Zukunft möglich werden, dass NGOs gegen die Entscheidung eines Landeshauptmanns, dass eine UVP für ein bestimmtes Projekt nicht notwendig wäre, vor Gericht klagen können. „Besonders relevant wird das, wenn große Wasserkraftwerke in Naturschutzgebieten gebaut werden sollen“, sagt WWF-Klimasprecher Karl Schellmann. „Das von Umweltminister Berlakovich vorgeschlagene NGO-Klagerecht ist jedoch derart kompliziert geregelt, dass der Rechtsschutz in der Praxis ins Leere laufen wird. Die EU wird sich dadurch nicht täuschen lassen“ schließt Thomas Alge vom Ökobüro ab.
Rückfraghinweise:
Mag. Thomas Alge, Ökobüro-Jurist, Tel: +43 (0)699 10 29 51 59
DI Herwig Schuster, Greenpeace-Kampagnenleiter, Tel: +43 (0)664 43 19 214
Karl Schellmann, WWF-Klimasprecher, Tel: +43 (0)676 83 488 249
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