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Illegaler Holzhandel: WWF Österreich reicht EU-Beschwerde ein
Österreich bei Umsetzung von EU-Recht säumig – Vertragsverletzungsverfahren droht wegen zu geringer Strafen und seltener Kontrollen – WWF fordert rigoroses Vorgehen gegen illegale Praktiken

Wien/Brüssel, am 25. Juni 2021. Seit Jahren fordert der WWF Österreich dringend notwendige Verschärfungen im Kampf gegen illegalen Holzhandel. Jetzt geht die Umweltschutzorganisation den nächsten Schritt und reicht eine Beschwerde bei der EU-Kommission wegen mangelnder Umsetzung europäischen Rechts ein. „Ganze Wälder und Ökosysteme in Osteuropa leiden unter illegalem Holzeinschlag. Obwohl das rechtswidrig geschlägerte Holz auch in Österreich landet, sehen die Verantwortlichen diesem Treiben seit Jahren tatenlos zu. Deshalb reichen wir bei der Europäischen Kommission Beschwerde ein, damit dieser Missstand endlich beseitigt wird“, sagt WWF-Programmleiterin Hanna Simons. Ziel der WWF-Beschwerde ist die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens wegen mangelnder Umsetzung Europäischen Rechts.
Erst Mitte Juni hat Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger dem Ministerrat einen neuen Entwurf für das Holzhandelsüberwachungsgesetz vorgelegt – doch wieder waren die vorgesehenen Strafen viel zu gering und es fehlen wichtige Maßnahmen. „Der internationale Holzhandel ist ein Milliardengeschäft. Wenn die Strafen so niedrig sind, dass große Unternehmen sie aus der Portokasse bezahlen können, verfehlen sie ihre Wirkung völlig“, kritisiert Hanna Simons vom WWF Österreich. Zudem schöpfen die österreichischen Behörden die Strafmöglichkeiten meist gar nicht aus. Dazu kommt die viel zu geringe Zahl an Kontrollen: „Das zuständige Bundesamt für Wald braucht dringend mehr Personal, damit die Einhaltung der Gesetze auch effektiv kontrolliert werden kann. Darüber hinaus braucht es aber auch den politischen Willen, gegen diese Unternehmen vorzugehen. Diesen Willen können wir derzeit nicht erkennen“, sagt Hanna Simons.
Immer wieder zeigen Recherchen von Medien und Umweltschutzorganisationen, dass illegal geschlägertes Holz auf den Markt kommt, weil Politik und Behörden säumig sind. WWF-Hinweisen darauf wurde bisher entweder gar nicht oder nur völlig unzureichend nachgegangen. Vor allem aus Rumänien und der Ukraine, Heimat der letzten Urwälder Europas, wurden in den letzten Jahren mehrere Fälle bekannt, in die auch heimische Unternehmen verwickelt gewesen sind. Tatsächlich „abschreckende Strafen“, wie es die Europäische Holzhandels-Verordnung (EUTR) verlangt, gab es bisher nicht. Daher droht der Republik Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung Europäischen Rechts. Auch in Deutschland wurde die EUTR nur mangelhaft umgesetzt. Der WWF Deutschland hat daher zeitgleich eine Beschwerde gegen die Bundesrepublik eingebracht.
Über die EU-Holzhandelsverordnung
Die EU-Holzhandelsverordnung (European Timber Regulation, EUTR) soll illegales Holz vom europäischen Markt fernhalten und Holz aus nachhaltigen Quellen stärken. Wer Holz oder Holzprodukte in der EU in Verkehr bringt, hat dafür Sorge zu tragen, dass es sich um legale Waren handelt. Um ihre Sorgfaltspflicht zu erfüllen, müssen die betroffenen Unternehmen unter anderem wissen, aus welchen Holzarten sich die Produkte zusammensetzen und wo diese herstammen. Eine bloße Zusicherung der Handelspartner, wonach alles in Ordnung sei, reicht nicht aus. Nach EUTR gibt es ein klares Verbot, illegales Holz in Verkehr zu bringen.
Rückfragehinweis:
Mag. Nikolai Moser
Leiter Kommunikation WWF Österreich
+43 664 8839 2489
nikolai.moser@wwf.at
www.wwf.at
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