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Kraftwerk Graz-Puntigam: WWF-Stellungnahme zu UVP

Graz/Wien, am 31. August 2011 – Heute endet die Einspruchsfrist für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zum Murkraftwerk Graz-Puntigam. Auch der WWF spricht sich in seiner Stellungnahme gegen das Kraftwerk aus. „Durch die Kraftwerke Kalsdorf und Gössendorf verliert die Mur ein Riesenstück ihrer noch vorhandenen freien Fließstrecke“, bedauert Christoph Litschauer vom WWF. „Jede weitere Beschneidung ist für die Ökologie der Mur und somit auch für ihren Charakterfisch Huchen eine Katastrophe“. Der WWF kritisiert weiters, dass Energie Steiermark und Verbund die Zerstörung einer der letzten intakten Murstrecken in Kauf nehmen, obwohl die Energieausbeute bei rund 75 Megawatt Leistung bescheiden ist. „Wir geben SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günter Kräuter völlig recht, wenn er vor einem Wildwuchs an neuen Kraftwerksbauten warnt und für die Staustufe Puntigam eine Prüfung durch den Rechnungshof fordert“, erklärt Litschauer vom WWF. „Wir sind gegen den Gefälligkeitskriterienkatalog des Umweltministers“, so der WWF. Die Umweltorganisation fordert seit Jahren die Einrichtung von No-Go-Areas an den wenigen ökologisch sensiblen Flussstrecken, die von einer energiewirtschaftlichen Nutzung bislang ausgenommen sind und für die Nachwelt erhalten bleiben müssen.
Der Kriterienkatalog Wasserkraft der Bundesregierung, der derzeit unter Einbindung von NGOs und der E-Wirtschaft erarbeitet wird und Ende September vorliegen soll, sollte eigentlich Klarheit und Rechtssicherheit in den weiteren Ausbau der österreichischen Wasserkraft bringen, von der auch die Energieversorger profitieren würden. „Derzeit sieht es aber eher danach aus, als ob der Kriterienkatalog zu einem Alibipapier verkommt“, kritisiert Litschauer den von Umweltminister Nikolaus Berlakovich geplanten „Gefälligkeitskriterienkatalog zugunsten der E-Wirtschaft“.
In der derzeitigen Form verfügt der Kriterienkatalog über keine Zonierungen von Flussstrecken und somit über keine No-Go-Areas. Er ist rechtlich nicht bindend, sondern dient nur als Leitfaden. Außerdem soll der Kriterienkatalog keine Vorgabe für alle Kraftwerke an allen Gewässerstrecken sein, sondern nur dann zur Anwendung kommen, wenn ein Kraftwerksvorhaben nicht genehmigungsfähig ist und deshalb eine Ausnahmebewilligung gemäß Paragraph 104 des Wasserrechtsgesetzes benötigt wird. „Das ist keine solide Grundlage für neue Planungen, sondern ein Kniefall des Umweltministers vor der Elektrizitätslobby“, so der WWF-Wasserkraftexperte Litschauer abschließend.
Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 01/488 17- 250, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at
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