Das Tiroler Landesverwaltungsgericht gibt dem WWF recht: Die Tiwag muss wichtige Dokumente rund um den geplanten Ausbau des Kraftwerks Kaunertal herausgeben. Dazu zählen auch Flutwellenberechnungen und Gefahrenszenarien.
Kraftwerk Kaunertal: WWF fordert Offenlegung aller Sicherheitsrisiken
Der WWF Österreich hat am Montag 13 Fragen an die TIWAG gestellt, um offene Sicherheitsrisiken rund um das geplante Kraftwerk Kaunertal zu klären. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) fordert die Naturschutzorganisation die Offenlegung potenzieller Gefahrenzonen und der Flutwellen-Abschätzung rund um den Speicher Gepatsch. „Mehrere Gutachten zeigen Mängel bei der Berücksichtigung von Naturgefahren, die mit der Klimakrise extremer und gefährlicher werden. Die TIWAG hat dieses Risiko bisher kleingeredet. Daher fordern wir volle Transparenz für die Bevölkerung und eine unabhängige Prüfung, bevor die Planungen für den Ausbau des Kraftwerks weitergehen“, sagt Maximilian Frey vom WWF.
In den von der TIWAG eingereichten Unterlagen für den milliardenteuren Ausbau werden die steigenden Gefahren nur lückenhaft und auf Basis veralteter Szenarien behandelt. „Die TIWAG will ihr Prestigeprojekt durchboxen, bevor sie das Gefahrenpotenzial rund um die bestehende Anlage umfassend offengelegt hat. Das ist fahrlässig – zuerst muss die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet sein“, fordert Maximilian Frey vom WWF unter Bezug auf Experten-Gutachten. Demnach hat sich das Risiko von Bergstürzen durch den Rückgang des Permafrosts in den vergangenen Jahren vervierfacht. Im Ernstfall könnte das eine Flutwelle auslösen, die auch die Gemeinde Kaunertal erreichen würde.
Die WWF-Anfrage orientiert sich an den Leitfäden der im Umweltministerium angesiedelten Staubecken-Kommission. Daher müsste die TIWAG die angefragten Pläne für den Speicher im Kaunertal bereits erstellt haben und diese daher auch offenlegen. Die TIWAG unterliegt der Rechnungshof-Prüfpflicht, ist zu 100 Prozent im Eigentum des Landes Tirol und nicht börsennotiert. Somit unterliegt sie der Informationspflicht nach dem IFG und ist zur Herausgabe von Informationen verpflichtet.
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