EU-Kommission kündigt Überprüfung zentraler Naturschutz-Richtlinien für 2027 an – WWF warnt vor leichteren Abschüssen und mehr Eingriffen in Schutzgebiete – „Wild sein ist kein Verbrechen“
Presseaussendung WWF, Global 2000 und Virus
Wien, am 23. Juni 2009 – Angesichts der heute dem Ministerrat vorgelegten UVP-Gesetz- Novelle will bei Österreichs Umweltorganisationen WWF, GLOBAL 2000 und Virus nicht so recht Freude aufkommen. Dass NGOs sich künftig auch im so genannten vereinfachten Verfahren an den Verwaltungsgerichtshof wenden können, wird zwar positiv gewertet, stand jedoch bereits in der letzten Novelle. „Was von den Verhandlungen hinter verschlossenen Türen nach draußen dringt, verheißt für den Umweltschutz und die Energiezukunft Österreichs jedenfalls nichts Gutes“, sind sich die Umweltorganisationen einig. Unter dem Deckmantel der Verfahrensverkürzung werden Mitbestimmungs- und BürgerInnenrechte weiter beschnitten. Die Umweltorganisationen fordern insbesondere die SPÖ auf, das Paket nochmals aufzuschnüren, und für ein UVP-Gesetz zu sorgen, das diesen Namen auch verdient.
Der Entwurf in der derzeitig bekannten Form darf vom Ministerrat nicht durchgeboxt werden, so die Umweltorganisationen. Die SPÖ muss jetzt einen Kniefall ihres Juniorpartners vor der Wirtschaft verhindern und endlich Flagge für den Umweltschutz zeigen.
“Gerade im Bereich der Wasserkraft werden Projekte wie bislang nach der Salamitaktik in kleine Portionen verteilt, damit sie nicht unter die UVP-Pflicht fallen“, kritisiert Andreas Wurzer, Stv. Geschäftsführer des WWF. „Es kann doch nicht angehen, dass Wasserkraftwerke mit einer Engpassleistung von unter 15 Megawatt nicht UVP-pflichtig sind, obwohl sie in Summe das gesamte Gewässernetz Österreichs massiv schädigen!“, so Wurzer weiter. „Die UVP–Novelle wird als Instrument missbraucht, um einen Frontalangriff auf Österreichs Flusssysteme zu starten!“ unterstreicht er.
Unter dem Deckmantel der Verfahrensverkürzung werden zudem BürgerInnenrechte weiter beschnitten, wenn demokratisch notwendige Mitbestimmungsmöglichkeiten (Schluss des Ermittlungsverfahrens bzw. Entfall der mündlichen Verhandlung, wenn keine Einwände vorliegen) als unnötige bürokratische Hürde verunglimpft werden, die nur die Planungssicherheit behindern. So bleiben Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen von Feststellungsverfahren, in denen die Weichen für umstrittene Projekte gestellt werden, weiterhin ausgeschlossen.
„So konzeptlos, wie derzeit rund um die Wasserkraft geplant wird, geht die Sache nach hinten los. Auch nach mehrfachen Novellen sind Klimaschutz und Energieeffizienz in der UVP nach wie vor kein Genehmigungskriterium – und das trotz der Kyoto-Verpflichtung. Dadurch werden die CO2-Emissionen ansteigen und die Versorgungssicherheit abnehmen“, erklärt der Sprecher von VIRUS, Wolfgang Rehm. „Das ist zwar gut fürs Stromgeschäft, widerspricht aber sogar jenem öffentlichen Interesse, das immer wieder reklamiert wurde“, so Rehm. Hinter einem „Wasserkraft-Tarnschirm“ werde verdeckt, dass bei den Kraftwerksneubauvorhaben Gaskraftwerke dominieren.
Weiters dürfen Autobahnen und Schnellstraßen auch dann weiter gebaut werden, wenn ein Einspruch läuft oder sogar, wenn der UVP-Bescheid aufgehoben wurde, zählt Heinz Högelsberger, Verkehrsreferent von GLOBAL 2000 einen weiteren gravierenden Mangel der UVP-Novelle auf. Gerade in Zeiten von Wirtschafts- und Klimakrise müssten Bauprojekte besonders auf ihre Zukunftsfähigkeit geprüft werden. “Stattdessen rollt man einer rückwärtsgewandten Betoniermentalitiät den Roten Teppich aus“, kritisiert Högelsberger abschließend.
Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel.: +43 1 48817 250
Heinz Högelsberger, GLOBAL 2000-Energiereferent, Tel. 01/812 57 30-18
Wolfgang Rehm, Sprecher der Umweltorganisation VIRUS, Tel. 0699/12419913
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