Umweltprüfbericht kritisiert fehlende Verbindlichkeit, unklare Zuständigkeiten und umweltschädliche Fehlanreize – Ausbau von Schutzgebieten und bessere Naturschutz-Finanzierung empfohlen – OECD warnt vor Bodenversiegelung und Verfehlen der Klimaziele
WWF: Etappensieg für das EU-Renaturierungsgesetz im EU-Parlament
Die Naturschutzorganisation WWF Österreich sieht einen Etappensieg in der heutigen Entscheidung im Umweltausschuss des EU-Parlaments zum geplanten EU-Renaturierungsgesetz (Nature Restoration Law). Der Antrag, das Gesetz abzulehnen, fand keine Mehrheit – doch die Annahme des Gesetzesvorschlags wurde auf Ende Juni vertagt. “Das Gesetz ist ein potentieller Meilenstein für Natur, Klima und die Menschen in Europa – und eine enorme Chance, um der menschengemachten Zwillingskrise aus Biodiversitätsverlust und Erderhitzung gegenzusteuern. Wir sichern damit unsere langfristigen Lebensgrundlagen”, sagt WWF-Biodiversitätssprecher Joschka Brangs. “Wiederhergestellte Flüsse, Wälder, Moore und andere Ökosysteme binden Kohlenstoff, speichern Wasser und sind die Grundlage unserer Ernährung.” Der WWF fordert daher einen raschen und ambitionierten Beschluss des EU-Renaturierungsgesetzes als Herzstück des Green Deals und die Rückkehr der Europäischen Volkspartei an den Verhandlungstisch. Nicht nur über 3.000 Stimmen aus der Wissenschaft, sondern auch große Unternehmen und Erneuerbare-Energie-Verbände unterstützen den Beschluss des Gesetzes.
Die EU-Länder sind beim Naturschutz und bei der Renaturierung seit Jahrzehnten säumig. Auch in Österreich sind mehr als 80 Prozent der EU-geschützten Arten und Lebensräume in keinem günstigen Erhaltungszustand. Dennoch wird weiterhin Natur in großem Stil zerstört. “Der Bodenverbrauch sprengt alle naturverträglichen Grenzen, nur noch 14 Prozent unserer Flüsse sind in einem guten ökologischen Zustand, die letzten Moore und Feuchtgebiete werden für gigantomanische Infrastrukturprojekte geopfert”, kritisiert Joschka Brangs vom WWF.
Zentrales Ziel des geplanten EU-Renaturierungsgesetzes ist die vollständige Wiederherstellung der aktuell geschädigten Ökosysteme bis 2050. Als ambitioniertes und messbares Zwischenziel sollen bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der EU-Land- und Meeresflächen Wiederherstellungsmaßnahmen in Kraft sein.
Weiterführende Informationen zum EU-Renaturierungsgesetz finden Sie hier, ein ausführliches Positionspapier zum Zustand der Biodiversität in Österreich hier.
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