Bund und Länder sollen Gemeinden beim Umbau stark versiegelter Orte unterstützen – Zusätzliche Mittel für Begrünung, naturnahe Gewässer und mehr Wasserrückhalt – EU-Renaturierungsgesetz ambitioniert umsetzen
WWF kritisiert geplante Fischotter-Tötungen in Salzburg
Anlässlich der in Salzburg geplanten Fischotter-Tötungsverordnung warnt die Naturschutzorganisation WWF vor einem rechtswidrigen Vorgehen wie in Kärnten. „Das Fischsterben ist menschengemacht, woran auch eine sinnlose und grausame Jagd auf Otter nichts ändern wird. Hauptverantwortlich für die Probleme sind die viel zu starke Verbauung, Verschmutzung und Übernutzung unserer Flüsse. Salzburg muss endlich die eigenen Versäumnisse im Gewässerschutz beheben und seine Naturschutz-Hausaufgaben erledigen, anstatt den Artenschutz auszuhebeln“, sagt WWF-Expertin Christina Wolf-Petre. Da Ausnahmen vom strengen Schutz der Meisterschwimmer eine Einzelfallprüfung vorsehen, stehen die bisher bekannten Pläne Salzburgs im Widerspruch zu europäischem Naturschutzrecht. Besonders kritisch ist die grausame, nicht selektive Fallenjagd, wie sie derzeit in Kärnten angewandt wird. Der WWF fordert die Umsetzung eines Drei-Punkte-Plans, um Fischbestände und Otter besser zu schützen.
Trotz zaghafter Fortschritte in der Renaturierung von Flüssen setzen hunderte Wasserkraftwerke, Flussbegradigungen, Uferverbauungen, Querbauwerke, aber auch Wasserentnahmen den Fischen in Salzburg stark zu. Dazu kommen die Folgen der Klimakrise. Höhere Wassertemperaturen befördern die Ausbreitung von Krankheiten, verursachen Sauerstoffmangel und beeinträchtigen den Bruterfolg. Auch der viel zu hohe Eintrag von Schad- und Nährstoffen – Hormone, Antibiotika, Pestizide, Straßenabwässer – leistet einen signifikanten Beitrag zum Rückgang der Fischbestände, warnt der WWF. Das bestätigen offizielle Berichtsdaten von Bund und Ländern an die Europäische Kommission: Keiner der untersuchten und geschützten Lebensräume an Österreichs Gewässern befindet sich in „gutem Zustand“.
Die Naturschutzorganisation kritisiert, dass der zuständige Landesrat Josef Schwaiger offensichtlich von der rechtlich gebotenen Praxis der Einzelfallprüfung abkehren will, obwohl die Rechtslage eindeutig ist. Im Jahr 2020 wurde dem Fischereiverband Hallein nach eingehender Prüfung untersagt, Fischotter abzuschießen. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft bewertete die Zäunung eines Fischteichs als „gelinderes Mittel“ zum Schutz der Fische. „Weder Rechtsrahmen noch Sachlage haben sich seither geändert. Wer unbegründet Otter tötet, verletzt europäisches Naturschutzrecht. Außerdem können der grausamen Jagd mit Fallen auch andere Wild- und Haustiere zum Opfer fallen“, warnt Christina Wolf-Petre.
Drei-Punkte-Plan zum Schutz von Fischen und Ottern
Anstatt geschützte Tiere zu töten, braucht es eine umfassende Sanierungsoffensive für Salzburgs Gewässer. Der mit insgesamt rund 200 Millionen Euro dotierte Fördertopf des Bundes sollte dafür deutlich stärker genutzt werden. Die Landesregierung muss geltendes Recht einhalten und zunächst das Schutzgebietsnetzwerk an das aktuelle Otter-Vorkommen anpassen. Das Schutzgebietsmanagement muss mit ausreichend personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden – was derzeit bei weitem nicht der Fall ist – und an Lösungen für Fische und Otter arbeiten.
Fischotter: Wichtig für unsere Natur
Fischotter sind ein zentraler Bestandteil gesunder Ökosysteme. In ihrer Rolle als Top-Prädatoren gestalten sie deren Artenzusammensetzung wesentlich mit. Sie halten naturnahe Fischbestände fit, in dem sie kranke, nicht heimische und leicht zu erbeutende Individuen zuerst fangen. Menschliche Eingriffe in naturnahe Ökosysteme und deren Übernutzung haben weitreichende Konsequenzen. Hingegen hält die Behauptung, dass Fischotter Hauptverursacher für die Gefährdung von Fischbeständen und anderer Arten seien, keiner wissenschaftlichen Prüfung stand
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