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WWF kritisiert grausame Jagd auf Fischotter in Kärnten

Trotz großer Defizite hat die Kärntner Landesregierung ihre Fischotter-Tötungsverordnung erneut für zwei Jahre verlängert. “Über 250 Fischotter in sechs Jahren zu töten, noch dazu mit qualvollen Methoden, ist ein Frontalangriff auf diese geschützte Art“, kritisiert WWF-Expertin Christina Wolf-Petre. Denn die in Kärnten eingesetzten Totschlagfallen führen zu schweren Verletzungen und damit zum langsamen Tod. „Solche Fallen sind ein grausames Relikt aus alten Zeiten. Die Jägerschaft unterstützt damit Praktiken, die weder waidgerecht noch tierschutzkonform sind”, sagt Christina Wolf-Petre. Der WWF fordert die sofortige Rücknahme der Tötungsverordnung sowie einen stärkeren Schutz der heimischen Flüsse und Bäche vor der Verbauung und Verschmutzung, um die Fischbestände zu stärken.
Die Verordnung widerspricht EU-Recht und ignoriert die eigentlichen Gründe für das Fischsterben“, kritisiert WWF-Expertin Wolf-Petre. Denn hunderte Wasserkraftwerke, Flussbegradigungen, Uferverbauungen und Querbauwerke setzen den Fischen auch in Kärnten stark zu. Dazu kommen die Folgen der Klimakrise. Höhere Wassertemperaturen befördern die Ausbreitung von Krankheiten, verursachen Sauerstoffmangel und beeinträchtigen den Bruterfolg. Auch der viel zu hohe Eintrag von Schad- und Nährstoffen – Hormone, Antibiotika, Pestizide, Straßenabwässer – führt zum Rückgang der Fischbestände. Daher fordert der WWF eine bundesweite Sanierungs-Offensive. Denn derzeit sind mehr als 60 Prozent der österreichischen Fließgewässer in einem mäßigen bis schlechten ökologischen Zustand. Selbst offizielle Berichtsdaten der Bundesländer an die Europäische Kommission zeigen, dass keiner der untersuchten Süßwasserlebensräume in Österreich im rechtlich geforderten „günstigen Erhaltungszustand“ ist.
Auch die Aussagen des zuständigen Landesrats Gruber, wonach die Fischotter-Tötungen der vergangenen vier Jahre keine Erholung der Fischbestände in Kärnten brachten, untermauern die WWF-Position. „Das Fischsterben ist vor allem menschengemacht. Fischotter-Entnahmen sind daher sowohl naturschutzfachlich als auch rechtlich inakzeptabel“, sagt die WWF-Expertin. Denn Fischotter befinden sich in der alpinen biogeografischen Region Kärntens nach wie vor nicht im EU-rechtlich geforderten „günstigen Erhaltungszustand“. Kärnten ignoriert die rechtlichen Vorgaben und macht die Ausnahme von Tötungen rechtswidrig zur Regel. Neben der Rücknahme der Tötungsverordnung fordert der WWF vor allem stärkere Anstrengungen in der Gewässersanierung, nachhaltige Fischbesatzmaßnahmen und ausreichende Kompensationszahlungen im Schadensfall an nicht zäunbaren Teichen.
Bisherige und geplante Fischotter-Tötungen
Die erste Fischotter-Verordnung (in Kraft: 2018 – 2020) bewilligte die Tötung von 86 Tieren. Bei einem Bestand von 361 Fischottern in Kärnten (Erhebung 2017) wurden laut zuständiger Behörde 55 Otter „entnommen“. Weitere 31 Verkehrsopfer oder Totfunde wurden vom Tötungskontingent abgezogen (36 Prozent). Die zweite Verordnung (in Kraft: 2020 bis 2022) weitete sowohl Entnahme-Gebiet und -Zeitraum, als auch das -Kontingent aus. 102 Tiere konnten getötet werden. Verkehrsopfer und Totfunde fielen nicht mehr in das Kontingent. Die aktuell beschlossene Verordnung erlaubt die Tötung von 100 Tieren, der Einsatz von tierquälerischen Fallen ist auch weiterhin erlaubt.
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