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WWF kritisiert Kärntens Fischotter-Tötungen als „grausame Sündenbockpolitik“
Neue Tötungsverordnung widerspricht EU-Recht – Fischbestände zeigen trotz Fischotter-Tötungen keine Erholung – Fließgewässerschutz und Entschädigungen müssen Vorrang gegenüber nicht zielführenden Methoden haben

Klagenfurt, 07.09.2020 – Die Naturschutzorganisation WWF Österreich kritisiert die Kärntner Landesregierung für den aktuellen Beschluss der neuen Verordnung zur Massentötung von Fischottern. „Mit der Jagd auf eine europaweit streng geschützte Art wird an den völlig falschen Schrauben gedreht. Denn das besorgniserregende Fischsterben ist menschengemacht, liegt hauptsächlich am schlechten ökologischen Zustand unserer stark verbauten Flüsse sowie an den Folgen der Klimakrise. Durch ihre grausame Sündenbockpolitik will die Landesregierung nur von ihren eigenen Versäumnissen im Gewässerschutz ablenken“, sagt Christina Wolf-Petre, Artenschutzexpertin des WWF. Selbst laut Aussagen des zuständigen Landesrates Martin Gruber haben sich die Fischbestände durch die Fischotter-Tötungen bisher nicht erholt. Damit bestätigt sich erneut, dass Entnahmen von Ottern kein geeignetes Mittel gegen das Fischsterben sind.
Die neue Tötungsverordnung widerspricht aus WWF-Sicht mehrfach dem Europarecht: Fischotter befinden sich in der alpinen biogeografischen Region nach wie vor nicht im EU-rechtlich geforderten günstigen Erhaltungszustand. Da sich wildlebende Tiere naturgemäß an keine Ländergrenzen halten, kann sich das Land Kärnten nicht der Verpflichtung zu ihrem Schutz entziehen. Die Verordnung erlaubt soweit bekannt sogar Eingriffe in Schutzgebieten und negiert das EU-Naturschutzrecht, welches bei Ausnahmen vom strengen Schutz der Otter eine Einzelfallprüfung vorschreibt. „Das verordnete Tötungskontingent widerspricht dem diametral und wird im Vergleich zur ausgelaufenen Verordnung sogar von 43 auf 51 Tiere erhöht. Dass etwa dem Verkehr zum Opfer gefallene Fischotter nicht mehr in dieses Kontingent einberechnet werden und der Zeitraum ausgeweitet wurde, in dem Tiere getötet werden dürfen, ist eine sinnlose Verschärfung des bereits bisher rechtswidrigen Vorgehens des Landes“, kritisiert Wolf-Petre.
Fischotter werden qualvoll getötet
Die Verordnung ermöglicht auch qualvolle Tötungsmethoden. „Totschlagfallen verursachten schon unter der bisherigen Regelung unnötiges Tierleid. Denn das Zuschnappen führt längst nicht immer zum unmittelbaren Tod. Zudem kann nicht verhindert werden, dass Jungtiere verenden, da Fischotter-Fähen ganzjährig trächtig sein oder Junge führen können“, erklärt Wolf-Petre. Statt Fischotter derart brutal zu jagen, fordert die Naturschutzorganisation stärkere Anstrengungen der Landesregierung für den Fließgewässerschutz, bessere Fischbesatzmaßnahmen und ausreichende Kompensationszahlungen im Schadensfall an nicht zäunbaren Teichen.
In der Entstehung der Verordnung hat die Politik die Einwände von Naturschutzorganisationen bewusst ignoriert. „Zur Verordnung gab es kein offizielles Begutachtungsverfahren und dem WWF wurde auch die Parteistellung verwehrt, die laut der von Österreich ratifizierten Aarhus-Konvention vorgeschrieben ist“, kritisiert Christina Wolf-Petre vom WWF Österreich.
Rückfragehinweis:
Mag. Florian Kozák
Pressesprecher WWF Österreich
+43 676 83 488 276
florian.kozak@wwf.at
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