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WWF: Salzburger Wolf-Verordnung verstößt gegen EU-Recht
Der Entwurf der Salzburger „Maßnahmengebietsverordnung Wolf“ steht im Widerspruch zum europäischen Naturschutzrecht und ist auch aus Tierschutz-Sicht höchst fragwürdig formuliert. Darauf macht der WWF am Freitag anlässlich der kürzlich beendeten Begutachtungsphase aufmerksam. „Anlasslose, pauschale Abschüsse von Wölfen sind unter den aktuellen Voraussetzungen eindeutig unzulässig. Die Landesregierung geht völlig überschießend gegen eine geschützte Art vor“, sagt WWF-Experte Christian Pichler.
Auch aus Tierschutz-Sicht ist der Entwurf hochproblematisch. Abschüsse sollen demnach sogar in jener sensiblen Phase möglich sein, in der Wölfinnen ihre Jungen werfen und säugen. „Jungwölfe kommen etwa Anfang Mai blind und taub zur Welt und sind über Wochen vollständig auf ihre Mutter angewiesen. Wird eine führende Wölfin erschossen, führt das zwangsläufig auch zum Verhungern der Jungen“, warnt WWF-Experte Pichler vor vermeidbarem Tierleid.
Der WWF fordert daher den Rückzug des Entwurfs sowie ein rechtskonformes Wolfsmanagement, das auf fachgerechtem Herdenschutz basiert. „Weidetiere sollten generell besser geschützt werden. Das würde auch Krankheiten und Abstürze reduzieren“, sagt Pichler. Zudem betont der WWF-Experte die ökologische Schlüsselrolle des Wolfs: „Als großer Beutegreifer reguliert er Wildbestände und trägt zur Artenvielfalt sowie zur Waldverjüngung bei.“
Der Wolf ist nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt und befindet sich in Österreich nicht in einem günstigen Erhaltungszustand, wie auch der Europäische Gerichtshof bestätigt hat. „Abschussmöglichkeiten sind laut EU-Recht nur zulässig, wenn sie mit der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands vereinbar sind. Das ist hier nicht gegeben“, sagt Pichler. In Salzburg habe sich bislang keine stabile Wolfsfamilie etabliert, zudem handle es sich überwiegend um durchwandernde Einzeltiere.
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