WWF zu CloudHQ: Großrechenzentren brauchen verpflichtenden Umweltcheck

11. September 2026 | Boden, Österreich, Politische Arbeit, Presse-Aussendung

Umweltschutzorganisation begrüßt UVP für 6,7-Hektar-Projekt in Leopoldsdorf - WWF fordert einheitliche Bundesregeln statt Fleckerlteppich

Wien, 11. September 2026. Der WWF begrüßt die heute angekündigte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das geplante CloudHQ-Rechenzentrum in Leopoldsdorf und fordert klare bundesweite Umweltregeln für derartige Großprojekte. „Großrechenzentren dürfen im UVP-Recht kein blinder Fleck bleiben. Der Bund muss einheitliche Kriterien für ihren Strom-, Flächen- und Ressourcenbedarf schaffen. Das bringt Rechtssicherheit und verhindert einen Fleckerlteppich aus unterschiedlichen Landesregeln“, sagt WWF-Bodenschutzsprecher Simon Pories.

Im angekündigten UVP-Verfahren in Niederösterreich seien jetzt insbesondere der erwartete Strom- und Ressourcenbedarf, die Bodenversiegelung, die Auswirkungen auf Natur und Wasserhaushalt sowie Emissionen und Lärm transparent zu prüfen. Auch das vom US-Konzern angekündigte Abwärmenutzungskonzept müsse verbindliche Angaben zu nutzbaren Wärmemengen, Abnehmern und Zeitplan enthalten.

Das im Bezirk Bruck an der Leitha geplante Projekt mit einer Gesamtfläche von 6,7 Hektar umfasst drei Rechenzentrumseinheiten und fällt laut Landesangaben noch nicht unter die verschärften Raumordnungsregeln. Gerade bei Großprojekten, die noch nach alten Raumordnungsvorgaben behandelt werden, fordert der WWF höchste Prüfstandards und volle Transparenz. Unterschiedliche Regelungen der Bundesländer könnten einen bundesweit einheitlichen Umweltcheck jedoch nicht ersetzen.

Rückfragen

Mag. Volker Hollenstein
Politischer Leiter, WWF Österreich

News

Aktuelle Beiträge

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Rechtgrundlage dafür ist unser berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und deine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ) zur Nutzung bestimmter Cookies. Diese kannst du über den entsprechenden Link im Footer der Website jederzeit überprüfen.

Ausführliche Informationen zur Nutzung, Speicherdauer und Übertragung ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit den von uns verwendeten Cookies finden sie in unserer Datenschutzerklärung im Bereich 8.Verarbeitungsvorgänge.

HINWEIS:
Bei Cookies von Drittanbietern die in den USA niedergelassen sind, werden diese ebenfalls nur nach Ihrer Einwilligung gesetzt da den USA vom Europäischen Gerichtshof kein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt wird. So besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen.