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WWF und BirdLife Österreich: Neuer Report zeigt über 200 Opfer von Wildtierkriminalität
Über 200 Wildvögel wurden in den Jahren 2016 bis 2022 Opfer illegaler Verfolgung – ebenso wie 16 streng geschützte Säugetiere, darunter Wolf, Luchs, Biber und Fischotter. Diese traurige Bilanz zieht der neue Wildtierkriminalitäts-Bericht der Naturschutzorganisationen BirdLife Österreich und WWF Österreich. “Die illegale Verfolgung ist ein großes Problem für den heimischen Artenschutz – und kann gerade die Bestände seltener Arten bedrohen“, warnen Matthias Schmidt, Greifvogelexperte von BirdLife Österreich und WWF-Artenschutzexpertin Christina Wolf-Petre. Sie gehen außerdem von einer hohen Dunkelziffer aus, da viele Opfer gar nicht entdeckt werden – auch deshalb, weil die kriminellen Täter:innen die getöteten Tiere meist verschwinden lassen. Das zeigt etwa der letzte Woche in der Donau bei Tulln gefundene, erschossene Wolf. Trotz der besorgniserregenden Zahlen gibt es kaum strafrechtliche Konsequenzen: “Bis dato sind uns nur 13 Verurteilungen im Zusammenhang mit Wildtierkriminalität bekannt”, sagt Christina Wolf-Petre. WWF und BirdLife Österreich fordern daher eine strengere Ahndung von Wildtierkriminalität, um Täter:innen stärker abzuschrecken.
Greifvögel am stärksten betroffen
Im Berichtszeitraum haben die Naturschutzorganisationen 203 tote oder verletzte Wildvögel aus 36 Arten als Opfer von Wildtierkriminalität festgestellt. Darunter sind vor allem Greifvögel, wobei im Verhältnis zu ihren kleinen Beständen am häufigsten Rotmilane, Seeadler und Kaiseradler tot aufgefunden wurden. “Bei den besenderten See- und Kaiseradlern waren illegale Tötungen sogar die häufigste Todesursache”, sagt Matthias Schmidt von BirdLife Österreich. Von den gut 350 Meldungen mit Verdacht auf illegale Verfolgung bei Wildvögeln erhärteten sich mehr als 150 Fälle – wobei ein Fall mehrere Opfer betreffen kann. “Mit 45 Prozent machten Abschüsse den größten Anteil aus, gefolgt von Vergiftungen mit rund 25 Prozent”, sagt Schmidt. Etwa ein Fünftel der registrierten Tathandlungen erfolgte mittels Fallenfang und bei jedem zehnten Fall kamen sogar mehrere Verfolgungsmethoden kombiniert zum Einsatz.
Gefahr für streng geschützte Säugetiere
Ein geschossener und enthaupteter Wolf, ein getöteter Luchs, der zur Tarnung auf die Zuggleise geworfen wird, tote Biber mit Schussverletzungen oder mit Fischködern bestückte Tellereisen in einer Fischzucht: “Bei den Säugetieren haben wir in absoluten Zahlen weniger Opfer dokumentiert als bei den Vögeln”, erklärt Christina Wolf-Petre vom WWF. “Doch gerade bei seltenen Arten wie dem Luchs ist der Verlust jedes einzelnen Tieres ein schmerzlicher Rückschlag und kann das Überleben der Art gefährden.” Darüber hinaus ist die Datenlage bei geschützten Säugetieren derzeit noch dünner als bei Greifvögeln. Verstärkte Maßnahmen zur Sensibilisierung waren jedoch bereits erfolgreich – in den vergangenen beiden Jahren wurde ein Anstieg der Meldungen verzeichnet.
Rechtliche Grundlagen
Unter Wildtierkriminalität versteht man die illegale Entnahme oder Schädigung von geschützten Wildtieren und damit in Verbindung stehende Tathandlungen. Dabei kann es sich einerseits um Verwaltungsübertretungen nach dem Jagd- oder Naturschutzgesetz handeln, andererseits können auch Vergehen nach dem Strafgesetzbuch vorliegen. Je nach Vergehen können diese mit Geld- oder Haftstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Die häufigsten Formen von Wildtierkriminalität in Österreich sind Vergiftungen, Abschüsse oder der Fang mit Fallen. Dabei kommen auch verschiedene illegale Geräte zum Einsatz, wie zum Beispiel Tellereisen, Habichtfangkörbe, Reusen und Ähnliches, die zu erheblichem Tierleid führen können. Die Zahl der Fälle ist trotz einer leichten Abnahme seit dem letzten Bericht von 2020 besorgniserregend hoch.
Aufklärung unterstützen
Fälle von Wildtierkriminalität sind oft schwer zu erkennen. Die Fachleute von WWF und BirdLife Österreich können hier schnell und unkompliziert helfen. Für eine erfolgreiche Aufklärung ist das Zusammenspiel der Öffentlichkeit, der Naturschutz-Expert:innen und der Behörden entscheidend. Der erste Schritt ist die Meldung von Verdachtsfällen. Sollten Sie daher tote oder verletzte Greifvögel oder streng geschützte Säugetiere ohne klar erkennbare Todesursache finden, bitten wir Sie, diese umgehend zu melden. Gerne können Meldungen auch anonym und diskret bearbeitet werden. Kontaktmöglichkeiten: BirdCrime-Hotline: +43 660 869 23 27 / WWF-Hotline: +43 676 444 66 12.
Bildmaterial sowie den vollständigen Bericht finden Sie hier zum Download.
Der Bericht wurde im Rahmen des Projektes „Wildtierkriminalität in Österreich“ erstellt. Das Projekt wird mit Unterstützung von Bund und Europäischer Union in Kooperation mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie umgesetzt.
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