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WWF unterstützt Einsatz für mehr Transparenz am Teller
Gesundheitsminister legt ersten Schritt vor, dem weitere Maßnahmen folgen müssen - WWF für verpflichtende Kennzeichnung nach Herkunft und Tierwohl im Handel und in der Gemeinschaftsverpflegung inklusive Gastronomie

Der WWF Österreich begrüßt die von Gesundheitsminister Rudolf Anschober am Mittwoch angekündigte Verordnung zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für alle Speisen, die Rindfleisch oder Eier enthalten. „Das ist ein wichtiger erster Schritt, dem weitere konkrete Maßnahmen folgen müssen“, sagt WWF-Ernährungssprecherin Hannah-Heidi Schindler. Aus WWF-Sicht müssen in der Praxis aber sowohl die gesamte Gemeinschaftsverpflegung inklusive der Gastronomie als auch der Handel von den Regelungen erfasst werden, damit sich die Menschen überall informiert entscheiden können. „Wir alle haben ein Recht auf volle Transparenz am Teller. Damit könnte die Politik auch das massenhaft produzierte Billigfleisch zurückdrängen, unter dem die heimische Landwirtschaft besonders leidet“, sagt Schindler. In diesem Zusammenhang müsse die geplante Transparenz-Verpflichtung nicht nur für Speisen mit Rindfleisch gelten, sondern auch für jene mit Schweine- und Geflügelfleisch.
Neben der Herkunft muss es bei dieser Maßnahme auch um Tierwohl-Standards und Produktionsbedingungen gehen, wofür es sowohl in Österreich als auch auf der europäischen Ebene Verbesserungen braucht. „Die Bundesregierung muss ihren nationalen Spielraum voll ausschöpfen und zusätzlich auf der EU-Ebene Verbesserungen vorantreiben“, sagt Hannah-Heidi Schindler. „Europa ist mitverantwortlich für die verheerenden Umstände, unter denen die Massentierhaltung abläuft und Futtermittel auf Kosten der Regenwälder angebaut werden. Das Mindeste ist, das transparent zu machen, damit sich die Menschen leichter für hochwertiges Essen entscheiden können“, fordert die WWF-Expertin.
Gesundheitsminister Anschober hat angekündigt, der EU-Kommission den Entwurfstext seiner Verordnung vorab zu übermitteln, um damit eine dreimonatige Stillhaltefrist auszulösen, bevor die Regelung in Kraft treten kann. Die relevante Lebensmittelinformationsverordnung definiert den erfassten Bereich wie folgt: „Als Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung gelten dabei Einrichtungen jeder Art (darunter auch Fahrzeuge oder fest installierte oder mobile Stände) wie Restaurants, Kantinen, Schulen, Krankenhäuser oder Catering-Unternehmen, in denen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Lebensmittel für den unmittelbaren Verzehr durch den Endverbraucher zubereitet werden.“
Rückfragehinweis:
Alexa Lutteri, MA BSc
Pressesprecherin WWF Österreich
alexa.lutteri@wwf.at
+43 676 83 488 240
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