Geplante Verordnung der Landesregierung äußerst mangelhaft – WWF fordert umfassende Sanierung statt Stückwerk – Weitere Eskalation des EU-Vertragsverletzungsverfahrens droht
WWF zum Wiederaufbaufonds: EU-Kommission muss nachbessern, um Green Deal zu retten
Verpflichtende Leitplanken für die klima- und naturverträgliche Verwendung der Haushaltsmilliarden fehlen noch -EU-Kommission muss sicherstellen, dass ihr Paket keine Projekte und keine Wirtschaftssektoren unterstützt, die dem Green Deal schaden
Wien, 27. Mai 2020. Aus Sicht der Umweltschutzorganisation WWF Österreich fehlen in dem am Mittwoch präsentierten Wiederaufbaufonds der Europäischen Kommission noch mehrere verpflichtende Leitplanken zur Umsetzung des Green Deal. „Die Maßnahmen der EU-Kommission müssen einen klima- und naturverträglichen Neustart der Wirtschaft garantieren, wofür aber noch wichtige Kriterien ausständig sind. Die geplanten Milliarden-Investitionen werden die Europäische Union viele Jahre prägen, daher ist jetzt Weitsicht gefordert. Sowohl die Klimakrise als auch das Artensterben müssen auf allen Ebenen bekämpft werden“, sagt WWF-Programmleiterin Hanna Simons in einer ersten Reaktion.
Die EU-Kommission muss garantieren, dass ihr Paket keine Projekte und keine Wirtschaftssektoren unterstützt, die dem Green Deal schaden. Fossile Industrien mit Kohle, Öl und Erdgas dürfen daher nicht subventioniert werden. Dafür fehlen dem Vorschlag aber noch klare Instrumente zur Umsetzung nachhaltiger Kriterien. Das Fehlen des „do no harm“-Prinzips in den Vorschlägen lässt die Tür für umweltschädigende Aktivitäten offen. „Auch die EU-Mitgliedstaaten und das Parlament müssen hier noch nacharbeiten“, fordert Hanna Simons.
Der Umweltverband WWF (World Wide Fund for Nature) fordert, dass der EU-Haushalt und der Wiederaufbaufonds der EU-Kommission in den folgenden Punkten noch verbessert wird:
1. Der EU-Haushalt muss vollständig das so genannte „Do no harm“-Prinzip des Green Deal beinhalten. Dies schließt staatliche Beihilfen und Unterstützung für umweltschädigende Aktivitäten aus, wie etwa die Industrie für fossile Brennstoffe, Kernenergie, neue Flughäfen und Autobahnen, Deponierung und Verbrennung von Müll.
2. Zumindest die Hälfte des EU-Haushalts muss in nachhaltige Aktivitäten fließen. Der Umbau und die Transformation der Wirtschaft zu Klimaneutralität und die Wiederherstellung der Natur müssen auf allen Ebenen unterstützt werden.
3. Die Verwendung der EU-Taxonomie muss ausdrücklich vorgeschrieben werden, um die Nachhaltigkeitsziele zu verfolgen. Die Glaubwürdigkeit des Planes der EU hängt von der Qualität der Instrumente ab, die sie einsetzt. Die EU-Taxonomie ist schon jetzt präzise, wissenschaftlich fundiert und auf die Ziele des Green Deal abgestimmt.
Rückfragehinweis:
WWF Österreich, Mag. Volker Hollenstein
Leiter Politik & Kommunikation
Mobil: +43664 501 31 58
E-Mail: volker.hollenstein@wwf.at
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