WWF: Gericht verpflichtet Tiwag zur Herausgabe von Gefahrenanalysen

15. Juli 2026 | Kaunertal, Politische Arbeit, Presse-Aussendung

Landesverwaltungsgericht gibt WWF recht: Landesenergiekonzern muss Untersuchungen zu klimabedingten Naturgefahren, Flutwellenberechnungen, Alarmpläne und Gefahrenszenarien zum Gepatsch-Speicher herausgeben

Innsbruck, am 15. Juli 2026 – Das Landesverwaltungsgericht Tirol verpflichtet die Tiwag, der Umweltschutzorganisation WWF umfangreiche Informationen zu möglichen Gefahren und zur Sicherheitsvorsorge am Gepatsch-Speicher binnen zwei Wochen zu übermitteln. Aus Sicht des WWF sind diese Dokumente auch für die Bewertung des geplanten Ausbaus des Kraftwerks Kaunertal von zentraler Bedeutung. „Die Tiwag muss die angeordneten Unterlagen jetzt vollständig und nachvollziehbar offenlegen. Gefahrenanalysen und Alarmpläne bilden die Grundlage für wirksamen Bevölkerungsschutz. Das gilt besonders im Hochgebirge, wo Gletscherschwund und tauender Permafrost die Stabilität von Felsflanken und Hängen beeinträchtigen können“, sagt WWF-Experte Maximilian Frey.

In seinem Erkenntnis vom 14. Juli gibt das Gericht dem WWF in zentralen Punkten seines Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz recht. Herauszugeben sind unter anderem Berichte und Kartierungen zu Gefahrenzonen durch Naturgefahren, die aktuellste Flutwellenabschätzung, Alarmpläne, Überflutungskarten sowie Berechnungen für Störfälle wie einen Felssturz in den Speicher. „Diese Entscheidung setzt einen wichtigen Maßstab für den transparenten Umgang mit Sicherheitsinformationen. Die Bevölkerung hat ein berechtigtes Interesse daran, wie Risiken bewertet werden und welche Vorsorge für den Ernstfall getroffen wird“, sagt Maximilian Frey vom Tiroler WWF-Büro. Das Gericht stärkt in seinem Erkenntnis zudem die öffentliche Wächterfunktion (public watchdogs) von Umweltschutzorganisation und ließ die Tiwag-Behauptung nicht gelten, eine Veröffentlichung könnte die Bevölkerung in „Sorge und Unruhe“ versetzen.

Die Tiwag muss laut Gericht weiters darlegen, welche Szenarien für ein mögliches Versagen der Stauanlage untersucht wurden, welche Gebiete von einer Flutwelle betroffen wären und welche maximalen Überflutungshöhen und Fließgeschwindigkeiten dabei zu erwarten wären. Ebenso herauszugeben sind Unterlagen zur Abstimmung mit Katastrophenschutz und Zivilschutz sowie Belege zur Berücksichtigung klimabedingter Naturgefahren. Der WWF wird die Dokumente nach ihrer Übermittlung fachlich prüfen. Zuvor hatten mehrere Fachgutachten im Genehmigungsverfahren für den geplanten Kraftwerksausbau bereits auf Defizite bei der Untersuchung von Naturgefahren hingewiesen.

Ausgangspunkt des Verfahrens war ein WWF-Informationsbegehren vom 24. November 2025. Die Tiwag hatte die Fragen zu möglichen Sicherheitsrisiken nur teilweise beantwortet und der anerkannten Umweltschutzorganisation zunächst keine Dokumente übermittelt. Gegen das aktuelle Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts zur Herausgabe der Informationen ist eine ordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof zulässig.

Rückfragen

Lara Hocek
Pressesprecherin, WWF Österreich

News

Aktuelle Beiträge

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Rechtgrundlage dafür ist unser berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und deine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ) zur Nutzung bestimmter Cookies. Diese kannst du über den entsprechenden Link im Footer der Website jederzeit überprüfen.

Ausführliche Informationen zur Nutzung, Speicherdauer und Übertragung ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit den von uns verwendeten Cookies finden sie in unserer Datenschutzerklärung im Bereich 8.Verarbeitungsvorgänge.

HINWEIS:
Bei Cookies von Drittanbietern die in den USA niedergelassen sind, werden diese ebenfalls nur nach Ihrer Einwilligung gesetzt da den USA vom Europäischen Gerichtshof kein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt wird. So besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen.