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WWF Österreich: Frontalangriff auf Umweltschutz muss gestoppt werden
Wien, am 04. Oktober 2018 – Der WWF Österreich bewertet den für heute geplanten parlamentarischen Abänderungsantrag zum UVP-Gesetz als Frontalangriff auf den Umweltschutz in Österreich. „Die Bundesregierung will kritische Stimmen aus Umweltverfahren ausschließen, um umweltschädliche Großprojekte schneller durchpeitschen zu können. Das ist ein völlig inakzeptabler Schritt in Richtung Orbanisierung des Umweltschutzes“, kritisiert Hanna Simons, die Leiterin der Natur- und Umweltschutzabteilung des WWF, mit Blick auf kritische Entwicklungen in Ländern wie Ungarn. Gemäß einer ersten Einschätzung wären die neuen Hürden für die Teilnahme an UVP-Verfahren europarechtswidrig und ist auch datenschutzrechtlich nicht darstellbar. Daher fordert der WWF sowohl die schwarz-blauen Fraktionen im Parlament als auch die verantwortliche Umweltministerin Elisabeth Köstinger auf, ihr Vorhaben zurückzuziehen.
Konkret sollen in Zukunft Vereine, die weniger als 100 Mitglieder haben, von Umweltverfahren ausgeschlossen werden. Jene Vereine, die mehr als 100 Mitglieder haben, sollen „eine Liste der Mitglieder des Vereins mit Name und Anschrift der Mitglieder“ offenlegen. Ansonsten wird den Expertinnen und Experten die Mitsprache verwehrt, was zahlreiche bisher anerkannte Umweltschutzorganisationen von der UVP-Beteiligung ausschließen würde.
Mehr Bürokratie erzeugt auch eine neue Verwaltungshürde für bereits anerkannte Umweltorganisationen, die sich an der UVP beteiligen dürfen. Die jetzt geplante zusätzliche Überprüfung alle drei Jahre ist eine sinnlose Schikane, die keinen inhaltlichen Mehrwert bringt, dafür aber entgegen den Versprechungen des Regierungsprogramms bei allen Beteiligten mehr Bürokratie schafft. Schon jetzt hätte die Bundesministerin jederzeit die Möglichkeit, Unterlagen anzufordern, wenn es ein Problem geben würde.
Rückfragehinweis:
WWF Österreich
Gerhard Auer
Pressesprecher
+43 676 83488 231
gerhard.auer@wwf.at
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