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Brutale Luchstötung: 3.000 Euro Belohnung ausgesetzt

Wien, 14. August 2013 – Nach dem Fund der beiden getöteten Luchse in einem Bootshafen bei Ysperdorf im niederösterreichischen Bezirk Melk, haben der WWF, der Nationalpark Kalkalpen und der NATURSCHUTZBUND Österreich gemeinsam eine Belohnung von 3.000 Euro ausgesetzt. Sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, können an jede örtliche Polizeidienststelle gerichtet werden. „Obwohl die Luchskadaver vorschnell entsorgt wurden und damit wichtige Beweismittel fehlen, könnten Anrainer oder Urlauber aufschlussreiche Beobachtungen gemacht haben“, erklärt Christina Reisenbichler vom WWF die Beweggründe für die Aktion. „Umweltverbrechen sind kein Kavaliersdelikt und müssen verfolgt und geahndet werden“, betont die WWF-Expertin.
Illegale Verfolgung durch den Menschen stellt noch immer die größte Bedrohung für streng geschützte Tierarten wie Luchs, Bär, Wolf und Seeadler dar. „Nicht fehlender Lebensraum, wie man vielleicht annehmen würde, sondern fehlende Akzeptanz der Menschen erschweren es diesen Wildtieren, sich wieder in ihren ehemaligen Lebensräumen zu etablieren“, stellt Reisenbichler klar.
Abschüsse und Vergiftungen torpedieren die erfolgreichen Bemühungen der Naturschützer, ausgestorbenen Tierarten die Rückkehr nach Österreich zu ermöglichen. Das gilt sowohl für die Luchse im Norden Österreichs, die aus dem Böhmerwald zuwandern, als auch für die Alpenpopulation, um die sich der Nationalpark Kalkalpen erfolgreich bemüht. Nationalpark Kalkalpen, NATURSCHUTZBUND Österreich und WWF wollen mit der Aussetzung der Ergreiferprämie von 3.000 Euro unterstreichen, dass Umweltkriminalität in Österreich ein ernstes Problem darstellt und massiv bekämpft werden muss. "Dieser barbarische Akt der Tötung zweier Luchse in Niederösterreich ist auf das Schärfste zu verurteilen und muss streng bestraft werden", fordert Josef Limberger vom NATURSCHUTZBUND Österreich.
Ein wichtiger erster Schritt muss die Aufklärung des Falles an der Ysper sein. Für Delikte wie dieses stehen in allen Bundesländern die Umweltgruppen der Landeskriminalämter zur Verfügung. Diese Sondereinheiten der Polizei sind für solche Umweltverbrechen speziell ausgebildet und ausgerüstet. Die BH Melk – die im vorliegenden Fall kläglich versagt hat, indem sie die Beweismittel beseitigt hat – hätte dieses Instrument aktiv nutzen müssen.
Rückfragehinweis: Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 01/488 17-250, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at
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