Intakte Flussstrecken sind wesentlich in Klima- und Biodiversitätskrise – Land Tirol muss Kraftwerkspläne stoppen und Naturschutzgebiet ausweisen – EU-Renaturierungsgesetz entscheidend für Zukunft intakter Flussstrecken
EU-Vertragsverletzungsverfahren: WWF fordert Stopp von Verbauung in Schutzgebieten
Die Weltnaturkonferenz COP15 in Montréal geht in die Schlussphase. Während die Staatengemeinschaft darum ringt, 30 Prozent der Land- und Meeresfläche unter Schutz zu stellen, scheitert Österreich noch immer an der Umsetzung des europäischen Schutzgebiets-Netzwerks Natura 2000. Die Beispiele für das Versagen sind zahlreich: Ein geschützter Fluss ohne eine einzige, als schützenswert ausgewiesene Fischart, ein Vogelschutzgebiet ohne ausgewiesene Vogelart, Schutzgebiete ohne konkrete Schutzziele oder Erhaltungsmaßnahmen – der lückenhafte Umgang mit den EU-Vorgaben gefährdet die Natur und damit unsere Lebensgrundlagen. Laut einer neuen Analyse der Naturschutzorganisation WWF Österreich hat das weitreichende Konsequenzen: „Wegen der mangelhaften Grundlagen wurden unzählige Infrastrukturprojekte in Natura 2000 Gebieten von vornherein falsch bewertet. Sie würden einer objektiven Überprüfung nicht standhalten”, kritisiert WWF-Gewässerschutzexperte Gerhard Egger. Der WWF fordert daher einen grundsätzlichen Stopp von Bauprojekten in Natura 2000 Gebieten. Das betrifft vor allem Wasserkraftprojekte, wie zum Beispiel an Kamp und Ybbs in Niederösterreich, oder das Einzugsgebiet der Osttiroler Isel. Besonders drastisch ist die Situation beim Kraftwerk Schwarzach an einem Seitenfluss der Isel, das beim zugehörigen Naturschutzverfahren eine augenscheinlich unzulässige Ausnahmebewilligung erhalten hat.
Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich
Da Österreich bei der Umsetzung des Natura 2000 Netzwerks seit Jahren gegen EU-Recht verstößt, hat die EU-Kommission bereits im September ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Österreich bleibt noch bis Ende Jänner Zeit, um darauf zu reagieren. Laut WWF-Analyse sind mehrere konkrete Verbesserungsschritte nötig, um ein wirkungsvolles Natura 2000 Netzwerk einzurichten und die Klage abzuwehren: Neben dem Stopp von Verbauungen in Schutzgebieten braucht es eine substantielle Ausweitung von Renaturierungs- und Artenschutzmaßnahmen sowie bundesweit einheitliche und vollständige Managementpläne. „Derzeit haben mehr als 80 Prozent der Schutzgüter in Österreich keinen günstigen Erhaltungszustand”, mahnt Gerhard Egger. „Deshalb ist es essentiell, dass die Bundesländer für alle Schutzgebiete klar definierte Erhaltungsziele und Schutzmaßnahmen festlegen und miteinander koordinieren.” Um dabei eine einheitliche Vorgehensweise zu garantieren, muss die Bundesregierung eine zentrale Koordinierungsstelle einrichten und allgemein gültige Standards festlegen.
In Österreich sind viele der angekündigten Natura 2000 Gebiete noch immer nicht rechtsverbindlich verordnet. „Die Landesregierungen haben auf dem Papier zahlreiche Schutzgebiete nach Brüssel gemeldet, diese aber nie in nationales Recht umgesetzt”, kritisiert WWF-Experte Egger. „Das muss die Politik so schnell wie möglich nachholen, da die Fristen in vielen Fällen bereits weit überschritten sind.” Zusätzlich müssen die Behörden umfassende Naturverträglichkeitsprüfungen für Projekte garantieren und den Zugang zu Informationen über die Schutzgebiete erleichtern. „Wenn Österreich nicht rasch und weitreichend auf das Mahnschreiben reagiert, drohen schwerwiegende Konsequenzen – von rechtswidriger Naturzerstörung bis hin zu einer Anklage vor dem Europäischen Gerichtshof und hohen Strafzahlungen”, warnt Gerhard Egger.
Hintergrund
Natura 2000 ist ein europaweites Netzwerk von Schutzgebieten, das zum Ziel hat, die biologische Vielfalt zu erhalten. Die Fauna-Flora-Habitat Richtlinie und die Vogelschutz-Richtlinie der EU sehen vor, dass alle Mitgliedsländer der EU einen angemessenen und wirksamen Beitrag zu diesem Ziel leisten müssen. Österreich zählt im Naturschutz vielfach zum EU-Schlusslicht, wie Auswertungen der Europäischen Umweltagentur zeigen. Über 80 Prozent der EU-rechtlich geschützten Arten und Lebensräume sind in keinem guten Zustand
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