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Kaunertal-Kraftwerk: Tiwag verweigert Auskünfte zu möglichen Sicherheitsrisiken
Der Tiroler Energiekonzern Tiwag hat den WWF-Fragenkatalog zu Sicherheitsrisiken rund um den geplanten Ausbau des Kraftwerks Kaunertal nur sehr lückenhaft beantwortet und kein einziges Dokument übermittelt. Demnach will die Tiwag zum Beispiel keine Gefahrenberichte, Flutwellen-Szenarien oder Hangrutsch-Monitorings rund um den Gepatsch-Speicher im Kaunertal veröffentlichen. Selbst eine Beschreibung der Monitoring-Methoden und der Reaktionen auf Klimaveränderungen verweigert der Landesenergiekonzern, wie aus der Replik auf die WWF-Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hervorgeht.
„Die Sicherheit der Bevölkerung kann kein Staatsgeheimnis sein. Gerade ein landeseigener Konzern sollte transparent über seine Risikopläne und die Krisenvorsorge informieren – vor allem, wenn er die Gefahren öffentlich bei jeder Gelegenheit kleinredet“, sagt WWF-Experte Maximilian Frey. Daher bewertet der WWF die Tiwag-Reaktion als höchst aufklärungsbedürftig und hat bereits weitere Anfragen an die Tiroler Landesregierung und das Umweltministerium eingebracht. Zudem behält sich der WWF auf Basis des IFG weitere Nachfragen und gerichtliche Schritte gegen die Tiwag vor.
Der WWF fordert volle Transparenz für die Bevölkerung und eine unabhängige Prüfung, bevor die Planungen für den riskanten Ausbau des Kraftwerks Kaunertal weitergehen. „Mehrere Gutachten zum Verfahren zeigen Mängel bei der Berücksichtigung von Naturgefahren, die mit der Klimaveränderung häufiger und extremer werden. Den damit verbundenen Risiken und Sorgen der Bevölkerung muss sich endlich auch der Tiwag-Vorstand stellen“, fordert Maximilian Frey vom WWF.
Über die WWF-Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Die WWF-Anfrage an die Tiwag hat sich an den Leitfäden der im Umweltministerium angesiedelten Staubecken-Kommission orientiert. Die TIWAG unterliegt der Rechnungshof-Prüfpflicht, ist zu 100 Prozent im Eigentum des Landes Tirol und nicht börsennotiert. Somit unterliegt sie der Informationspflicht nach dem IFG und ist zur Herausgabe von Informationen verpflichtet.
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